Am Sat, 01 Jan 2005 23:22:44 +0100 schrieb Matthias Walliczek Matthias@Walliczek.de:
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Man sollte sich nur über die anderen Konsequenzen im Klaren sein: Das Ganze könnte auch dann öffentlichkeitswirksam werden, wenn das nicht eingeplant wurde - die Frage ist, ob wir das möchten. Wir würden damit das Signal setzen, dass wir uns nicht für dumm verkaufen lassen und die Authoren bei Wikipedia schützen - andererseits könnte es auch andere ungeplante und unkalkulierte Interpretationen geben. Der zweite Effekt: Die GNU-FDL würde (zum ersten Mal?) vor einem deutschen Gericht behandelt und damit auch geprüft werden. Als Worst-Cast könnte herauskommen, dass die GNU-FDL in Deutschland keinen rechtlichen Bestand hat.
Wenn das Gericht beschließt, dass die GNU-FDL in DE keinen Bestand hat, müssten wir uns halt auf eine neue Lizenz einigen (Die CC-Lizenz ist IMHO juristisch für DE recht sicher abgeklärt, oder?) Die Öffentlichkeitswirksamkeit und unser Bestehen auf dem Urheberrecht (nach unseren Regeln -->GNU-FDL) ist meiner Meinung nach kein schlechter Effekt. Immerhin ist es nur Fair die Leistungen hunderter Autoren entsprechend der GNU-FDL zu würdigen, wenn man schon versucht damit Profit zu machen.
Mischka