On 8/15/07, DaB. WP@daniel.baur4.info wrote:
Richtet sich das Angebot mehr an Deutsche, kann man auch de-Recht gelten lassen, richtet es sich an USAner, geht auch us-Recht.
Das Hosting in den USA ist eine Konstante. Es hat sich in der Vergangenheit erwiesen, dass klagefreudige Nutzer sowohl Wikimedia Deutschland als auch die Foundation ins Visier nehmen.
Bzgl. Schutzlandsprinzip:
http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:20th_Century_Fox-Logo.svg
Womit bitte lässt sich begründen, dass hier ein US-Logo als "mangelnde Schöpfungshöhe" bezeichnet wird, wenn der entsprechende Präzedenzfall eine deutsche Gerichtsentscheidung ist, die Server in den USA stehen und das Angebot sich an deutsch_sprachige_ Länder richtet? Ich halte das für eine bizarre Rechtsauslegung.