Rainer Bielefeld wrote:
Im übrigen sollten wir beim Thema Wappen nicht vergessen, dass hier das Namensrecht dem Wappeninhaber (oder wie nennt man das?) weitere besondere Verfügungsrechte zugesteht.
Ja, das ist das eigentliche Problem: Die Urheberrechtsfrage bei Wappen lässt sich in der Regel irgendwie klären (zur Not halt selber machen).
Nur das Namensrecht, das die jeweiligen Gebietskörperschaften an ihrem Wappen geltend machen können, scheint nicht so einfach überwindbar. Ich würde gerne mal eine definitive Antwort auf die Frage haben, ob man die Gebietskörperschaften nun um Erlaubnis zur Abbildung ihres Wappens fragen muß oder nicht. Irgendwie scheint da jeder seine eigene Auffassung zu haben ...
Noch etwas: Mit dem Abbilden von Hoheitszeichen ist es auch so eine Sache. Es gibt doch (strafbewehrte) Gesetze, die z. B. eine Verunstaltung von Hoheitszeichen verbieten. Könnte es da einen Konflikt mit der FDL geben in Hinsicht auf freie Modifizierbarkeit?
Grüße Jan (a.k.a. Jaybee)