Daniel Kinzler schrieb:
- wenn man ein geschütztes Logo unter die GPL (oder GFDL) stellt,
muss man dann befürchten, dass der markenrechtliche Schutz untergraben wird?
Anscheinend leider ja - sonst würde die Frage ja nicht immer wieder auftauchen.
Das war einer der Gründe für die Anfrage bei der FSF. Anscheinend sind die anderer Ansicht als die Anwälte von Wikimedia. Das ist doch interessant, oder?
Es gibt bestimmt noch weitere Meinungen.
Vielleicht sollte in GPL 3 und der nächsten GFDL deutlicher gemacht werden auf welche Rechte es sich bezieht und dass Marken-, Persönlichkeits-, Strafrecht von einer lizensierung unberührt bleibt.
Das wäre sehr zu begrüssen, ja. Vielleicht solle die Foundation dafür plädieren. Jetzt wäre die richtige Zeit dafür.
Hm. Wer macht's?
P.S: Erfolgreicher als Markenabbildungen unter GFDL zu stellen wäre aus meiner Sicht die Verwendung einer CC-Lizenz, die sind wesentlich kompakter und auf verschiedene Länder geprüft.
Mir ist CC auch lieber, sie hat aber die selben Proble in Bezug auf das Markenrecht, oder?
Ich habe leider bisher keine eindeutige Antwort gefunden, aber das Thema wurde schon öfter diskutiert:
http://lists.ibiblio.org/pipermail/cc-licenses/2003-September/000120.html http://lists.ibiblio.org/pipermail/cc-licenses/2005-February/001624.html http://lists.ibiblio.org/pipermail/cc-licenses/2004-April/000717.html http://lists.ibiblio.org/pipermail/cc-licenses/2004-October/001206.html http://lists.ibiblio.org/pipermail/cc-licenses/2005-March/001695.html
Gruß, Jakob