Hallo,
am Wed, 30 Jun 2004 21:59:48 +0200 schrieb Karl Eichwalder:
- (der oberlehrer spricht:) bitte schau einmal nach, was es mit TOFU auf sich hat; FullQuottel wäre auch noch einschlägig. oder positiv gesagt: bitte sinnig zitieren.
ACK.
nur oberlehrer kommen auf die idee, einen solchen miniartikel zu löschen. solange keine fehlinfos enthalten sind, haben kurz- und kürzestartikel nicht gelöscht zu werden.
Wo steht das? "Falsche Stubs" sind sogar Schnelllöschkandidaten, und das ist auch sinnvoll so. Ein "Kürzestartikel" ist eher eine Behinderung für die Entstehung eines guten Artikels als dass er jemandem hilft, einen solchen zu schreiben.
ihr traut euch ja auch nicht, die wirklich schlechten langartikel zu löschen...
Selbst ein schlechter Langartikel enthält normalerweise verwertbare Information, aus der man einen besseren Artikel machen könnte. Es ist also sinnvoll, ihn als "Steinbruch" bestehen zu lassen. Das gilt für einen Vier-Wort-"Artikel" nicht, der möglicherweise weniger Inhalt bietet als die verlinkende Seite bereits hat.
unter der voraussetzung daß es diese burg gibt, ist das ein gültiger artikelanfang.
Nein, das ist ja nur ein Weblink, das ist mindestens an der Grenze zum Schnelllöschkandidaten. Wem sollte so ein "Artikel" helfen? Der Informationsgehalt, der über die Eintragung auf der Burgenliste hinausgeht, ist gleich null. Dafür ist der Link dort nicht mehr rot, es wird also weniger wahrscheinlich, dass einem Burgenkenner auffällt, dass eigentlich noch kein Artikel existiert. Also weg damit.
Gruß, Gerhard aka Perrak