Agon S. Buchholz wrote:
Vielleicht ist mir nur zufällig ein Typo aufgefallen, den ich korrigiert habe. Vielleicht hat den Typo nur mein Bot gefunden und ich habe mich außer um den Abschnitt um nichts weiter gekümmert. Logisch, hier hängt das jetzt von der Änderung ab, die gemacht wurde.
Das ist eine technische bzw. formale Argumentation, die den Juristen meist eher nicht beeindruckt; ich argumentiere auch damit, dass ich durchaus ein Skript mit einer Datenbankabfrage anlegen kann, ohne die Ausgaben des Skripts permanent zu prüfen. Der Jurist argumentiert dann wieder, dass Du durch das Anlegen des Skripts Kenntnis von der inkriminierten Sache hattest und eben verpflichtet bist, zu prüfen, andernfalls trifft Dich bei Verletzung der Prüfpflichten eine Störerhaftung.
Wer möchte, kann sich zum Thema Bots mal Kapitel 4.4 aus http://www.walliczek.de/texte/seminar-freiburg.pdf durchlesen - die Kernaussage: Solange die Handlungen des Bots vorhersagbar sind, fallen dessen Aktionen komplett auf die Person zurück, die den Bot programmiert und gestartet hat.
Im konkreten Einzelfall halte ich es aber für haltlos, aus einem Rechtschreibkorrektur-Bot die Haftung für den restliche Artikelinhalt auszulesen. In diesem Fall hat der Mensch ja keine Kenntnis vom restlichen Inhalt und man sollte wieder mal das [[Compuserve]]-Urteil durchlesen.
Matthias