Agon S. Buchholz wrote:
Vielleicht ist
mir nur zufällig ein Typo aufgefallen, den ich
korrigiert habe. Vielleicht hat den Typo nur mein Bot gefunden und ich
habe mich außer um den Abschnitt um nichts weiter gekümmert. Logisch,
hier hängt das jetzt von der Änderung ab, die gemacht wurde.
Das ist eine technische bzw. formale Argumentation, die den Juristen
meist eher nicht beeindruckt; ich argumentiere auch damit, dass ich
durchaus ein Skript mit einer Datenbankabfrage anlegen kann, ohne die
Ausgaben des Skripts permanent zu prüfen. Der Jurist argumentiert dann
wieder, dass Du durch das Anlegen des Skripts Kenntnis von der
inkriminierten Sache hattest und eben verpflichtet bist, zu prüfen,
andernfalls trifft Dich bei Verletzung der Prüfpflichten eine
Störerhaftung.
Wer möchte, kann sich zum Thema Bots mal Kapitel 4.4 aus
http://www.walliczek.de/texte/seminar-freiburg.pdf durchlesen - die
Kernaussage: Solange die Handlungen des Bots vorhersagbar sind, fallen
dessen Aktionen komplett auf die Person zurück, die den Bot programmiert
und gestartet hat.
Im konkreten Einzelfall halte ich es aber für haltlos, aus einem
Rechtschreibkorrektur-Bot die Haftung für den restliche Artikelinhalt
auszulesen. In diesem Fall hat der Mensch ja keine Kenntnis vom
restlichen Inhalt und man sollte wieder mal das [[Compuserve]]-Urteil
durchlesen.
Matthias