Agon S. Buchholz wrote:
Jakamara Bruce Jensen wrote:
Wo im UrhG steht denn der Begriff Großzitat?
Guckst Du hier: Par. 51 Nr. 1 UrhG. Da geht es um die Zitierfreiheit in einem selbständigen wissenschaftlichen Werk als Großzitat in Abgrenzung zum Kleinzitat (Par. 51 Nr. 2 UrhG)
Da steht nur Zitat. 'Groß-' und 'Kleinzitat' stammen vermutlich aus dem Richterrecht. Die Begriffe Kleinzitat und Großzitat sollen die Juristen für ihre Streitereien verwenden; wenn man sich an die üblichen Zitierregeln hält kann einem keiner erfolgreich ans Bein pissen.
Wie sonst auch, darf das Zitat nicht den Hauptteil des neuen Werkes ausmachen.
Da die meisten Bilder aber eh nicht der gewünschten Lizenz unterliegen ist der Streit hier eh rein akademisch.
ciou Jakamara