begin -<[Robert Michel * Thu, 26 Feb 2004 20:58:51 +0100 ]>-
Mitlerweile steht auf der Liste der Gute Verglich Foto und Rechte des Negativ/ Positv Inhabers - trozdem meine Erläuterungsideen zum Thema:
Okay, ich kann also meinen Golf fotografieren und das zu [[VW Golf]] einstellen, ich habe das Urheberrecht und stelle die bearbeitete Version von dem Bild unter die FDL.
Darf ich dann das Logo von VW zeigen? Dürfte man das Logo einscannen?
-Verschenkt jemand eine Autogramkarte, so verschenkt er nicht die Rechte an diesem Photo
Dürfte man die Autogrammkarte einscannen?
Durch die Digitalisierung entsteht kein neues Urheberrecht für die digitalisierung.
Wenn ich es richtig verstanden habe, würde mein Beispiel mit den Fotos gehen, jedoch das einscannen nicht?
Eine verläßlichere, verständlichere Erklärung tut trozdem not.
Ja, bitte ;-)
Best regards,
da didi