Salve Wolfram,
Am Donnerstag, 26. Februar 2004 21:37 schrieb Wolfram Gothe:
Stop Ivo - ich finde diesen "flaxigen" Stil auf dieser Liste unpassend,
zunächst möchte ich Dich beruhigen, ich fühle mich hier keineswegs abgeschreckt, ich kann damit schon umgehen... ;-) das mit dem Klopapier kam auch dem Thread über das Userfoto...
Bei den Userfotos war dies auch noch ok, weil es um sein Konterfei ging. Du magst Jung sein, wenn aber ein Leiter eines Museums, ein Fachleiter des Goethe Institutes, ein Kustsammler in diese Liste postet oder diese liest, bin ich mir sicher, das man mit solch unreifen Postings sich die eine oder andere Chance verbauen kann.
Also bitte einfach neue Leute mit mehr Repekt behandeln.
Heutzutage wird die Urheberschaft dadurch geklärt, daß der Urheber den Druck signiert und eine Auflage angibt und die laufende Nr des Abzugs.
Wenn ich einen von vielen signierten Drucken besitze, darf ich diesen digitaliseren und unter GNU FDL stellen ohne den Urheber zu fragen?
Wichtige Frage: eigentlich fände ich es ja besser z.B. für das Thema Radierung Beispiele der großen alten Meister zu nehmen, da habe ich auch Bücher, aber darf ich die scannen und für Wikipedia benutzen??
Wenn der Autor, der das Buch zusammengestellt hat seit 70 Jahren tot ist, ja. Ansonsten so weit wie ich mich in das Thema eingearbeitet habe NEIN.
Analoges Beispiel, Beethoven ist seit 166 Jahren Tod, trozdem sind Audio-Aufnahmen seiner Synphonien meist noch nicht frei ;) Urheberrecht bedarf intensievere Recherche von uns.
Deine Beispiele haben aber den Vorteil, das Du auch die Platte und vielleicht Aufnahmen Deiner Hand wärend Du die Radierung erstellst dazu veröffentlichen könntest. Gemalt habe ich selber, aber wie die Gravur aussieht und wie die Unterschiedlichen Techniken aussehen, erkenne ich bei den Drücken nicht.
Noch ein Wunsch: mehrfarbige Stiche :)
Gruss rob