Am Mittwoch, 28. Juni 2006 00:23 schrieb Jakob Voss:
Also stellen sich folgende Fragen:
- Sollte der Entwurf aus unserer Sicht geändert werden?
- An welchen Stellen sollte der Entwurf geändert werden?
- Wie ist vorzugehen, um die Änderung zu erwirken?
4. Was hat das Ding mit freien Inhalten (und damit der Wikipedia) zu tun?
Nämlich rein gar nichts. Es geht lediglich darum, dass veröffentlichte Informationen genutzt werden können, und dass das eine öffentl. Stelle das nicht grundsätzlich untersagen kann (außer in den meisten Fällen). Sie kann zudem sehr wohl für die Nutzung ein Entgelt (Kostendeckung incl. Gewinnaufschlag(!)) erheben, und das Gesetz gilt nicht für den Bereich, in dem es uns interessieren würde: kulturelle Einrichtungen und Bildung und Forschung. Bleiben also bestenfallls Geodaten, aber auch die sind heute schon gegen Gebühr (Kostendeckung + Gewinnaufschlag) verfügbar. Von Gemeinfreiheit etc. ist in dem ganzen Ding ohnehin nicht die Rede. Letztlich wird nur eine EU-Richtlinie in deutsches Recht gegossen, die in Brüssel aus dem erarbeitet worden ist, was ohnehin schon geltendes Recht in den meisten europ. Staaten (Gebührenordnungen incl.) ist. Bürokratische Beschäftigungstherapie für Juristen, ansonsten bleibt alles so wie es ist.
Uli Wikiweise - besser zu wissen