"Peter Jacobi" schrieb:
Oh, da hat sich jemand aber um echte Strafrechtsspezialisten bemüht...
(Bei Gelegenheit kann ja dort mal jemand den Unterschied zwischen 186
und 286 erläutern. Der unbekannte Wikipedia-Autor dürfte ja wohl eher
nicht im Verdacht des unerlaubten Glücksspiels u.a. stehen.)