Ivo Köthnig wrote:
Wikipedia enhält aber auch viele interne Links, die
nach allem was ich bisher
gehört habe ja noch gründlicher zu prüfen sein müsssten als nur die externen!
Warum? Sämtliche internen Seiten sollten (!) doch rechtlich ok sein -
bevor man aus rechtlichen Gründen einen internen Link löscht, sollte man
doch besser den fraglichen Artikel ändern.
Also die Machbarkeit alles zu prüfen ist auch bei uns
einfach nicht gegeben
und es wird schwer nachweißbar sein, dass ich von bestimmen Dingen keine
Kenntnis habe (und soweit ich deutsches Recht verstehe, besteht die Pflicht
des Klägers, mir nachzuweisen, dass ich davon wußte, nicht die Pflicht für
den Angeklagten die Unschuld zu beweisen).
Es gibt im deutlichen Recht den Begriff des Anscheinsbeweises. Wenn z.B.
mit deiner gestohlenen ec-Karte und deiner PIN Geld angehoben wird, so
spricht der Anscheinsbeweis dafür, dass du die PIN auf der ec-Karte
notiert hast - dies muss nicht nachgewiesen werden.
Ebenso kann ein Anscheinsbeweis bei Wikipedia dafür sprechen, dass du
bei einer Textänderung den restlichen Artikel auch gelesen hast.
>IMHO ist das einzige, was derzeit Wikipedia-Autoren
von Strafanzeigen
>oder Abmahnungen schützt, das Fehlen eines Klägers und die gewisse
>Anonymität der Benutzerkürzel. Noch eine ganz andere Sache wäre dann
>auch noch, wie weit dieser Unsinn vor einem Gericht oder ggf. einer
>Berufungsinstanz Bestand hätte.
Spannende Frage: Könnte eine (berechtigte) Person nicht auch einfach
einen deutschen Wikipedia-Mirror verklagen - so wie bei der
Explorer-Geschichte? Schlechte PR wäre das auf jeden Fall. Diesen Aspekt
sollte man deshalb nie aus den Augen verlieren.
Matthias