Andre Darmochwal sansculotte@despammed.com schrieb/wrote:
Seite ist die Verwendung der Wappen unproblematisch (außer die Wappen sind jünger, etwa bei Stadtfusionen oder so).
Letzteres dürfte mit der Neuordnung nach dem 2. Weltkrieg und den Gebietsreformen in den 1970ern gar nicht sooo selten sein. Aber dann wurden die die Wappen wahrscheinlich in in einem Gesetz oder einer Verordnung aufgenommen und fallen unter §5 UrhG ("Amtliche Werke").
Die Frage stellt sich eher von der Seite, ob die Verwendung eines hoheitlichen Zeichens gestattet ist.
Diese Frage stellt sich sicherlich; es handelt sich aber nicht um eine urheberrechtliche Frage und damit nicht um eine Frage, die für die GFDL relevant wäre.
Man muss immer darauf achten, dass die Verwendung eines GFDL-Dokuments nicht gegen andere Rechtsvorschriften verstößt. Es ist z.B. denkbar, dass der Text einen strafbaren Inhalt hat, dass Marken (oder andere Kennzeichen wie z.B. der Name einer Stadt) darin erwähnt werden (diese werden dadurch nicht "frei"), etc. Um all das kümmert sich die GFDL nicht -- also kann man dadurch auch nicht gegen die GFDL verstoßen.
Natürlich sollte man solche Einschränkungen in der Beschreibung des Bildes angeben.
Claus