Am Donnerstag, 26. Februar 2004 19:13 schrieb Agon S. Buchholz:
Wolfram Gothe wrote:
Hier meine frage zur GNU-FDL: [...] Nun lese ich aber die GNU FDL und mir ist zwar klar, daß andere die Sachen, die hier entstehen auch kommerziell nutzen dürfen, was die Verwendung der Bilder mit einschließt. Jetzt kommt meine Frage: Ist damit die Verwendung *dieses* speziellen Jpgs, PHNgs oder sonstwas gemeint, oder trete ich auch die *totalen* Bildrechte damit ab? Will heißen, wenn irgendwer irgendwie ein hochauflösendes Tiff in die Hand bekommen sollte, darf der das dann einfach verwenden? Falls das so ist, nehme ich die Bilder lieber wieder raus, schließlich lebe ich davon....
Das habe ich mich auch schon gefragt. Ich interpretiere die GNU FDL so, dass ich genau das unter die GNU FDL stelle, was ich unter die GNU FDL gestellt und auf die Wikipedia-Server hochgeladen habe, nicht mehr und nicht weniger.
Bei analogen Fotos wäre das Äquivalent zur Source ja am ehesten das Negativ, und das stelle ich "einfach so mal" niemandem zur Verfügung, eben so wenig würde ich jemandem 5- oder 8-Megapixel- Digitalfotos geben, nur weil ich ein möglicherweise modiziertes Derivat (!) davon in 640x480px unter die GNU FDL gestellt habe.
Das Urheberrecht ist unveräusserlich, ich trete es auch durch eine Freigabe unter der GNU FDL nicht ab; wenn ich also aus meiner "Source" einen Ausschnitt herausziehe, die Farben korrigiere, das Endergebnis dann unter GNU FDL stelle und damit das Nutzungsrecht an diesem (!) "Werk" freigebe, hat m.E. niemand Ansprüche auf das vollständige Negativ mit unveränderten Farben, das unterliegt weiterhin meinem nicht-veräusserten und exklusiven Nutzungsrecht.
Andere Meinungen?
Nöö, genau so isses...
--Ivo Köthnig