Wolfram Gothe wrote:
Nicht so ganz. Bei GNU GPL kann man ja beispielsweise eine Applikation unter der GNU FDL freigeben, das Binary zum freien Download anbieten, man muss jedoch die Sourcen nicht dazupacken. Wenn jemand die Sources dann doch haben will, verpflichtet die GPL allerdings dazu, diese auf Aufforderung herauszugeben.
Korrektur: Das "GNU FDL" oben muss "GNU GPL" heissen, mein Beispiel bezieht sich natürlich auf die GNU-Lizenz für Software, nicht auf die für Dokumentation.
Gilt das für diese und *nur* diese Application? Es wäre doch denkbar, daß ich einen kleinen Programmbestandteil als eigenständiges Programm unter der GNU freigebe, daß ich dann auch den zugehörigen Quellcode zeigen muß ist mir im Prinzip klar. Da kann doch aber niemand von mir verlangen auch die nichtöffentlichen Teile des Programms herauszurücken??
Ja, ich denke, dass das so ist (aber wieder vorsichtshalber: IANAL).
Beispiel: Ein Freund von mir hat ein textbasiertes Frontend für die IMDb geschrieben, die AMD (Alternative Movie Database), und unter die GPL gestellt; die dazugehörige Datenbank wird in Form umfangreicher Listen angeboten, die grösstenteils Benutzer wie die Wikipedianer zusammengetragen haben; schuftigerweise stehen die Listen aber mittlerweile unter einer *nicht*-freien Lizenz, man darf sie daher nur noch privat nutzen.
Die AMD macht ohne die Datenbasis keinen Sinn, dennoch werden beide Teile vollständig separat "vertrieben", ohne dass das Eine lizenzrechtliche Ansprüche für das Andere bewirken würde.
Für die AMD gibt es nun wieder grafische Frontends, die die AMD-Tools nutzen, aber nicht auf die Sourcen der AMD zurückgreifen; unter welchen Lizenzen die angeboten werden weiss ich nicht, aber auch da bewirkt die GPL keinerlei wechselseitige Verhältnisse bei den Lizenzen; beides sind mehr oder minder eigenständige Applikationen mit eigenen Lizenzen. Was zählt ist m.E. einfach nur das, und genau das, was unter der GPL lizenziert wurde (weiteres Beispiel: das ist beispielsweise auch genau das, was SuSE und andere Distributoren mit ihren (GNU/) Linux-Distribution betreiben: GPL-Komponenten nehmen und eigene nicht-GPL-Goodies dazustricken; das ist in meinen Augen zwar unmoralisch, aber offensichtlich nicht lizenzwidrig).
(Lass' uns aber bei der GNU FDL bleiben, die GPL wollte ich nur zur Verdeutlichung der Implikationen der Anforderungen an die Sourcen ansprechen.)
MfG -asb