>>Fällt die DE-Wikipedia überhaupt unter
>>Deutsches/Österreichisches/Schweizerisches/Europäisches Recht oder
>>unterliegen wir der US-Gesetzgebung, weil unsere Server jenseits vom >>Teich stehen? Wie war das noch gleich?
Es ist schlimmer. Da Urherrecht immer nur Schutz für das Territorium des schutzgewähenden Staates begründet und die DE-Wikipedia überall eingesehen werden kann, muss sie, wenn sie mit keiner Rechtsordnung in Konflikt geraten will, auch alle Rechtsordnungen beachten.
 
Andrsvoss


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