Stefan Kühn wrote:
Anathema zu Post-Logo: "Das Schild darf nicht den
Hauptteil des Bildes
ausmachen. Du kannst den Eingangsbereich der Fassade einer Postfiliale
fotografieren. da ist es ok, wenn das Schild *mit* drauf ist. Auf deinen
Fotos ist aber nur das Schild drauf. Das ist IMHO nicht zulässig."
Schwierig. IANAL, aber das sieht für mich nach einem rechtlichen
Graubereich aus, es sei denn, es gibt tatsächlich irgendeinen Kommentar
zum MarkenG, der die maximale prozentuale Ausdehnung eines Markenzeichen
auf einer Abbildung beschränkt. Liest vielleicht ein Fachanwalt für
Marken- und Urheberrecht mit?
Hinsichtlich der drei Beispiele würde ich vorerst auf Löschung
plädieren. Daß das Markenzeichen von einem Dritten fotografiert wurde,
schränkt die Wirksamkeit des Markenrechts wahrscheinlich nicht in
ausreichendem Maße ein -- und Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste.
Grüße
Jan (a.k.a. Jaybee)