Stefan Kühn wrote:
Anathema zu Post-Logo: "Das Schild darf nicht den Hauptteil des Bildes ausmachen. Du kannst den Eingangsbereich der Fassade einer Postfiliale fotografieren. da ist es ok, wenn das Schild *mit* drauf ist. Auf deinen Fotos ist aber nur das Schild drauf. Das ist IMHO nicht zulässig."
Schwierig. IANAL, aber das sieht für mich nach einem rechtlichen Graubereich aus, es sei denn, es gibt tatsächlich irgendeinen Kommentar zum MarkenG, der die maximale prozentuale Ausdehnung eines Markenzeichen auf einer Abbildung beschränkt. Liest vielleicht ein Fachanwalt für Marken- und Urheberrecht mit?
Hinsichtlich der drei Beispiele würde ich vorerst auf Löschung plädieren. Daß das Markenzeichen von einem Dritten fotografiert wurde, schränkt die Wirksamkeit des Markenrechts wahrscheinlich nicht in ausreichendem Maße ein -- und Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste.
Grüße Jan (a.k.a. Jaybee)