Hallo,
langsam reicht es mir. Ich habe Eike aufgefordert die verleumderische Unterstellung ich sei ein Vandale zu unterlassen. Ich bin drauf und dran einen Anwalt mit einer Abmahnung und einer Unterlassungserklärung zu beauftragen.
Ich habe mich bei einem befreundeten Rechtsanwalt erkundigt. Nach §185 - 187 StGB wird übele Nachrede und Verleumdung mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet.
Ohne den Fall jetzt bis ins Detail zu kennen, zitiere ich mal aus der Wikipedia:
"Verleumdung bedeutet, dass jemand über eine Person ehrverletzende Behauptungen aufstellt, obwohl er weiß, dass sie nicht wahr sind."
Gruß, Aka