Stefan Kühn kuehns@uni-trier.de writes:
Meiner Meinung nach geht es doch hier nicht um die Rechte des Künstlers sondern um die Rechte des Fotografen an seinem Bild, welches er im öffentlichen Raum gemacht hat.
das sehe ich so auch. an dem foto kann diese gesellschaft keine recht beanspruchen.
kann man die nicht bald mal wg belästigung belangen?