Robert Michel wrote:
Wenn der Autor, der das Buch zusammengestellt hat seit 70 Jahren tot ist, ja. Ansonsten so weit wie ich mich in das Thema eingearbeitet habe NEIN.
Ich denke, ein ganz handhabbarer Ansatzpunkt ist: 2004 - 70 - 25
* 2004 - 70 Jahre: http://de.wikipedia.org/wiki/2004#Gestorben * plus 25 Jahre Verlagsschutz: 1934 - 25 = 1909
Ich würde also davon ausgehen, dass man ganz gute Chancen hat, dass Bücher von Autoren, die 2004 oder früger gestorben sind und aus der letzten Jahrhundertwende stammen weitestgehend gemeinfrei sind, wobei das Thema der eventuellen Schutzfristverlängerung durch Nachdrucke bisher hier noch nicht geklärt wurde.
Analoges Beispiel, Beethoven ist seit 166 Jahren Tod, trozdem sind Audio-Aufnahmen seiner Synphonien meist noch nicht frei ;)
Die Noten leider auch nicht. Audio-Aufnahmen unterliegen einem absurd komplizierten Rechtswirrwarr, das fängt mit dieser seltsamen Ausnahmeregelung an, dass Noten anscheinend überhaupt nicht kopiert werden dürfen (im Gegensazu zu Büchern, abgedeckt durch Abgabe an VG Wort durch Copyshop), von Aufführungen aus kopierten Noten mal ganz zu schweigen.
Interessanter wäre das Zitierrecht. Wenn ich mich recht an meine Vorlesung zu Medienrecht vor viel zu langer Zeit entsinne, gibt es ein definiertes, zeitlich eng begrenztes Zitierrecht für Ton- und Bildausschnitte. Das war, glaube ich, mal ein Streitpunkt bei der Fussball-Bundesliga, wer wie lange senden darf (mit selbst aufgenommenen Bildern/ von extern abgegriffenen Aufnahmen).
Anderes Beispiel: Data Becker "World of Classic Music" wird für 25 Euro verhökert und enthält auf DVD angeblich 30 Stunden (!) Musikbeispiele. Ich halte es für ausgeschlossen, dass diese zahllosen Samples alle kostenpflichtig lizenziert wurden. Aber in dem Bereich kenne ich mich leider überhaupt nicht aus - aber vielleicht jemand anders aus der Runde?
MfG -asb