Thomas R. Koll wrote:
[ Absetzungsfähige Spendenquittungen ]
Nicht alle Spenden an gemeinnützige Vereine sind steuerlich abzugsfähig. Voraussetzung ist nach § 10b Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes, daß der Verein die Spende zur Förderung mildtätiger, kirchlicher, religiöser, wissenschaftlicher und der als besonders förderungswürdig anerkannten gemeinnützigen Zwecke verwendet.
Wissenschaft sollte doch uns betreffen.
Hat jemand eine Idee, wie wir vorab (also vor der Vorlage der Vereinssatzung beim Amtsrichter) klären können, ob wir als "wissenschaftlich" durchgehen? Als ich unlängst einen Prof diesbezüglich fragte, hätte der fast eine Herzattacke bekommen (bezüglich der wohl unanständigen und völlig abwegigen Annahme, außerhalb von Hochschulen und Forschungseinrichtungen könne es ernsthafte wissenschaftliche Vorhaben geben)? Gibt es beispielsweise eine Beratungsmöglichkeit bei den Amtsgerichten?
mfG -asb