Am Dienstag, 1. Februar 2005 06:15 schrieb Kurt Jansson:
Eine Zustimmung der Autorenmehrheit ist wünschenswert, aber das Fehlen von Vorgaben im Lizenztext, was die Weiterentwicklung der Lizenz betrifft, bedeutet nicht, dass die Free Software Foundation hier keinen Einschränkungen unterliegt. Was innerhalb der Grenzen der Formulierung "Such new versions will be similar in spirit to the present version, but may differ in detail to address new problems or concerns." liegt, und was außerhalb, würde auch hier ggf. vor Gericht entschieden werden.
Wobei doch meines Wissens genau die Passage mit dem Wechsel auf eine Folgeversion der Lizenz in den GNU/GNU FDL-Lizenzen ohnehin problematisch ist, sobald deutsches Urheberrecht gilt. War da nicht mal irgendwas, dass die vermutlich nichtig ist, weil man Rechte nicht für undefinierte Nutzungen vergeben kann? Ich entsinne mich so düster an eine diesbezügliche Diskussion vor ein paar Jahren
Uli auch kein Jurist