On Fri, 25 Mar 2005 14:29:55 +0100 "DaB." <"DaB."@gmx.de> wrote:
Hallo,
On Fri, 2005-03-25 at 14:14 +0100, Maus-Trauden wrote:
Hallo,
im Artikel "Santa Maria Maggiore" habe ich drei deep
links eingefügt,
die zu zu einer externen Seite weiterleiten, auf der
sich virtuelle
Ansichten der Kirche befinden. Meine Frage ist nun, wie
dies vom
Urheberrecht aus betrachtet werden muss. Die
Bedingungen der Seite lauten:
[...]
Fällt Wikipedia unter "personal use"?
nein, auch weil wir kommerzielle Nutzung zulassen." Personal use" ist: Für den privatgebrauch, also wenn du dir die Bilder z.B. auf deinen Festplatte speicherst um sie dir später nochmals ansehen zu können.
(Leute mit mehr Ahnung mögen mich korrigieren, wenn ich falsch liege)
Grundsaetzlich nicht, aber ich halte diese Bedingungen bei einem Link trotzdem fuer absolut unbeachtlich.
Sowohl nach deutschem als auch nach US-Recht ist der Status von Nutzungsbedingungen auf Websites umstritten. Nutzungsbedingungen sollen eine vertragliche Beziehung zwischen dem Anbieter oder dem Nutzer herstellen. Damit diese wirksam zustandekommt, sieht in Deutschland das Recht der Allgemeinen Geschaeftsbedingungen bestimmte Formalitaeten vor. Man kann eine wirksame Einbeziehung etwa annehmen, wenn eine Seite nicht (auch nicht direkt durch Eingabe der URL) aufgerufen werden kann, ohne dass man foermlich einer Vereinbarung zustimmt, die man zur Kenntnis nehmen sollte (Haekchen bei: hiermit erkenne ich die AGB an).
Stehen die Nutzungsbedingungen aber irgendwo auf der Website, ist es hoechst fraglich, ob sie wirksam einbezogen wurden.
Was die urheberrechtliche Problematik des Verlinks anbetrifft, so hat - asb mag das anders sehen - der BGH in der Entscheidung Paperboy eine allgemeine Linkfreiheit bejaht, die gerade auch fuer deep links gilt. Etwas anderes ist das Framing, wenn der Eindruck erweckt wird, die verlinkte Seite sei Teil des eigenen Angebots.
Damit aber halte ich die vorgebrachten Bedenken fuer einen klaren Fall von Copyright-Paranoia. Wir duerfen so viele deep links zu Websites setzen wie wir wollen und die kommerziellen Klone auch, wenn sie dies im Artikelkontext tun. Die Frage des "personal use" stellt sich nur fuer den Endnutzer, nicht aber fuer den Verlinkenden.
Nur mein Senf.
Frohe Ostern!
Klaus Graf