"Agon S. Buchholz" asb@kefk.net:
Die Noten leider auch nicht. Audio-Aufnahmen unterliegen einem absurd komplizierten Rechtswirrwarr, das fängt mit dieser seltsamen Ausnahmeregelung an, dass Noten anscheinend überhaupt nicht kopiert werden dürfen (im Gegensazu zu Büchern, abgedeckt durch Abgabe an VG Wort durch Copyshop), von Aufführungen aus kopierten Noten mal ganz zu schweigen.
Aber ich kann doch (wenn ich kann....*grins*) einfach einen Klavierabend mit Schubertpreludes veranstalten, ohne jemanden um Erlaubnis zu fragen. Und wenn ich die Notenblätter von meinem Urgroßonkel geerbt habe zahle ich doch selbst dafür nichts....
Nicht so ganz. Bei GNU GPL kann man ja beispielsweise eine Applikation unter der GNU FDL freigeben, das Binary zum freien Download anbieten, man muss jedoch die Sourcen nicht dazupacken. Wenn jemand die Sources dann doch haben will, verpflichtet die GPL allerdings dazu, diese auf Aufforderung herauszugeben.
Gilt das für diese und *nur* diese Application? Es wäre doch denkbar, daß ich einen kleinen Programmbestandteil als eigenständiges Programm unter der GNU freigebe, daß ich dann auch den zugehörigen Quellcode zeigen muß ist mir im Prinzip klar. Da kann doch aber niemand von mir verlangen auch die nichtöffentlichen Teile des Programms herauszurücken?? Beispiele: Apples Safari, das ja zu einem Teil auf dem KDE-Konqueror-Projekt basiert und hat Apple nicht auch den Darwin-Kern als GPL veröffentlicht? Aber die veröffentlichen deswegen ja noch lange nicht wie Darwin dann mit den anderen Layern des OS interagiert.... ???
Menno, was man hier alles dazulernt......
Liebe Grüße an alle
Wolfram