Wenn die Dinger sowieso älter als 70 Jahre sind, verletzten wir meiner Meinung nach sowieso kein Urheberrecht. Also können wir sie doch auch verwenden wie wir lustig sind und sie unter die GFDL stellen. Wer meint, den
daraus
folgenden Pflichten nicht folgen zu müssen, braucht dies zumindest für das Wappen ja auch nicht zu tun und kann es im schlimsten Fall woanders her besorgen.
Das Problem ist ja hier auch gar nicht das Urheberrecht, von dieser Seite ist die Verwendung der Wappen unproblematisch (außer die Wappen sind jünger, etwa bei Stadtfusionen oder so). Die Frage stellt sich eher von der Seite, ob die Verwendung eines hoheitlichen Zeichens gestattet ist. Und mein Eindruck ist, daß es zur Verwendung von Wappen und anderen Hoheitszeichen keine bundesweit einheitliche Regelung gibt, sondern die Gebietskörperschaften darüber selbst entscheiden müssen, ob eine allgemeine Verwendung gestattet wird oder nicht. Zumindest gibt es mehrere Landesgesetze in denen eine allgemeine Verwendung des Landeswappens ausgeschlossen wird und das ist IMHO auch der Grund, weshalb jede Gemeinde selbst eine Verwendung gestattet oder auch nicht. Eine entsprechende juristische Beurteilung durch die Rechtsabteilung der Stadt Geldern wird vermutlich nicht in unserem Sinne ausfallen, man kann aber versuchen argumentativ das Wappen von den wappenführenden Siegeln zu trennen und so eine Verwendung quasi zu ermöglichen.
Andre aka Sansculotte