Matthias Walliczek wrote:
Ok, dann nehme ich mal den Erst-Besten, den ich gerade gesehen habe: www.lexikonia.de. Wer wäre bei einer Klage wegen Verstoß gegen das Urheberrecht dabei? Klageberechtigt ist jeder Author, dessen Artikel dort abrufbar sind (also eigentlich alle). Finanzielle Risiken für die Kläger gibt es nicht (das wäre ja ein Strafverfahren).
Sinnvollerweise würde man die wohl vor einer Strafanzeige zivilrechtlich abmahnen. <Zynismus on>Die Kanzlei Waldorf aus München ist auf die Verfolgung jeglicher Urheberrechtsverletzungen spezialisiert, die machen das sicher gerne für uns<Zynismus off>.
Im Ernst: Natürlich muss die Wikipedia demonstrieren, dass die Lizenzen keine Papiertiger sind; das wird aber schwer fallen, so lange Wikipedia-Protagonisten kontinuierlich an der GNU FDL herumnörgeln. Zur Veranschaulichung, wie es laufen könnte, kann man sich den Fall Netfilter ./. Netgear, Linksys, Sitecom, Fujitsu Siemens, Belkin, Asus & Co. zu Gemüte ziehen [1]. Wichtiger ist m.E. aber, dass wir primär zeigen, wer wir sind und wofür wir stehen. Und das besteht hoffentlich nicht darin, als erstes den Rechtsknüppel auszupacken, sobald uns irgendwas nicht in den Kram passt, und auf irgendwelchen Hobyisten herumzuprügeln.
Wer Wikipedia-Inhalte lizenzwidrig nutzt, muss m.E. zunächst freundlich kontaktiert und über den Gehalt der GNU FDL aufgeklärt werden; das wird ja bisher auch so gemacht. Erst wenn das nicht fruchtet, sollten wir mit dem Knüppel drohen. Irgendwelche Wikipedia-Mirrors sollten m.E. jedenfalls nicht primäre Zielgruppe für irgendwelche offensiven Drohgebärden sein.
Anders sieht der Fall bei Sony BMG und Konsorten aus; wer unsere Inhalte klaut, belehrt wird und trotzdem weiterhin ein (c) unter die geklauten Texte setzt, der verdient Prügel. Nur an solchen Fällen, "unbelehrbaren Urheberrechtsverletzern" eben, sollten wir mit rechtlichen Mitteln die Einhaltung der Lizenzen durchsetzen. Tun wir das nicht, degeneriert die GNU FDL irgendwann faktisch und womöglich auch noch durch Gewohnheitsrecht zu einer Variante der Public Domain.
Über den ersten Teil dieser Vorgehensweise besteht m.W. bisher Konsens, das liegt ja auch auf der Linie, die Jimbo Wales vertritt; wie mit "unbelehrbaren Urheberrechtsverletzern" wie den oben genannten zu verfahren ist, wurde m.W. bisher nicht ausreichend diskutiert. Glücklicherweise gab es bisher nicht viele Fälle dieses Kalibers, dennoch sollten wir Konsens über eine sinnvolle Vorgehensweise anstreben. Vielleicht sollten wir dazu mal bei Harald Welte von Netfilter anfragen.
Letztendlich: Irgendwann wird es so oder so eine rechtliche Auseinandersetzung um die GNU-FDL geben. Die Frage ist nur, ob wir darauf warten wollen, angegriffen zu werden, oder ob wir das initiieren wollen.
Die Frage ist dabei doch immer, ob wirklich Handlungsbedarf besteht und wer sich darum kümmert. M.E. sollte jemand, der Kontakte hat zu FSF Europe, zunächst mal dort Anfragen, wie dort der Stand einer Anpassung der GNU FDL an europäisches Recht aussieht bzw. woran es hakt. Wir haben hier ja einige Linux-Magazin-Autoren unter uns, und dort schreibt Georg C. F. Greve von der FSFE, vielleicht kann von denen jemand einen Kontakt herstellen?
MfG -asb
[1] z.B. http://www.golem.de/0406/31852.html