Agon S. Buchholz wrote:
Nun gibt es eine BGH-Rechtsprechung aus dem April 2004
("Schöner
Wetten"), die dieser Lesart widerspricht; auch das LG München hat vor
wenigen Tagen erklärt, dass die strengen Auflagen des OLG München nicht
aufrechtzuerhalten seien. Die ganze Diskussion ist aber rein akademisch,
da diese "Lex Waldorf" eben so lange für mich gilt (und jeden anderen,
der sich auffällig macht), bis ihr in einem Prozess widersprochen
wird. Bei einem Prozesskostenrisiko von mindestens 50.000 Euro ist
jeder Gedanke an einen Rechtsstreit über mehrere Instanzen illusorisch.
sag mal hast du überhaupt schon daran gedacht, Prozesskostenhilfe zu
beantragen? Bzw. hat dich einer deiner grandiosen Anwälte darauf
hingewiesen?
Flups