Ferdinand Grassmann wrote:
? Wenn das Werk von 1920 ist und damals auch veröffentlicht wurde, der Autor aber erst 2000 gestorben, dann ist das Werk bis 2070 urheberrechtlich geschützt. Es ist in der Regel also vollkommen unerheblich, wann das Werk geschrieben wurde,
Stimmt genau. Aber... es gibt zwei Fälle:
1) Wenn der Autor unbekannt ist, z.B. eine Zeitungsartikel ohne Name oder ein Instruktionsbuch für ein Mercedes Benz, ist die Schutzzeit 70 Jahre nach dem ersten Veröffentlichungsjahr.
2) Wenn es mehr als etwa 20 Autoren oder Mitwirkenden geben, ist es unrealistisch die Todesjahre für alle nachzuforschen. Können wir eigentlich wissen dass alle Artikelautoren in der 4. Auflage von www.meyers-konversationslexikon.de (1888-1889) mehr als 70 Jahre gestorben sind? Kümmern wir uns eigentlich? Kümmern sich die Autoren? Je mehr Autoren, desto mehr anonym sind sie.
Es muss Fälle geben wo man sagt "so weit ich verstehe, ist dies ohne Urheberrecht -- ich bin erreichbar". Es dürfen keine Werke geben die nie digitalisiert werden können.