Hallo,
bevor hier zu euphorisch über die Zukunft diskutiert wird, sollten wir uns vielleicht mal mit einer ganz bodenständigen Frage beschäftigen: Hält sich Wikipedia an geltendes deutsches Recht?
Grund: In der Diskussion zu [[Diskussion:Nationaldemokratische Partei Deutschlands]] wurde die Frage gestellt, inwieweit deutsches Recht anwendbar ist. Da diese Frage jedoch auch von anderen Nutzern bereits zuvor gestellt wurde (vg. [[Wikipedia Diskussion:Verlinken]]), würde mich jetzt unabhängig von dem konkreten Fall interessieren, ob deutsches Recht überhaupt ein Argument sein kann, warum wir so viel über Bilderrechte diskutieren und das Urheberrecht und Wappenrecht genaustens beachten, wenn ansonsten das geltende Recht offenbar beliebig ignoriert werden soll.
Matthias - mwka