Ich glaube wenn man sich die aktuelle Rechtssprechung im Bereich Internet einmal ansieht sollte langsam klar werden, dass man die Rechtssprechung aus dem Land der Zielgruppe in dem Fall von de.wikipedia.org sind das Deutschland, Österreich, Schweiz anwendet. Gleichzeitig müssen natürlich auch die Gesetze des Serverstandortes beachtet werden. Und was gilt dann?
Wenn man nicht ganz blauäugig an die Sache herangeht ist klar, es gelten sowohl US-Amerikanisches Recht, als auch das Deutsche, Österreichische und Schweizerische Recht, möglicherweise auch noch das aus Luxembourg und Liechtenstein. Dabei müssen in jedem Aspekt die strengsten geltenden Richtlinien eingehalten werden.
Gruß
Eric