At 08:14 02.04.04 +0200, Thomas R. Koll wrote:
On Fri, Apr 02, 2004 at 07:32:54AM +0200, Rainer Bi*l*f*ld wrote:
Hallo,
in verschiedenen botanischen Artikeln wie http://de.wikipedia.org/wiki/Gro%DFe_Brennnessel ("... zum Beispiel Gicht, Muskelrheuma und Anämie angewandt.") werden kurze Hinweise auf (Natur-) Heilkundliche Verwendung gegeben. Ich halte es für zwingend erforderlich, dort auch die {{msg:Rechtshinweis}} einzusetzen. Die übliche Anordnung am Ende erscheint mir bei der eher beiläufigen Ansprache der Verwendung nicht günstig, da so der Bezug verloren geht. Mittendrin, wie ich es probehalber mal bei http://de.wikipedia.org/wiki/Brennnesseln eingesetzt habe, sieht aber irgendwie blöd aus.
Gibt es da schon eine Diskussion zu, was meint Ihr darüber?
Also ich seh den Hinweis da nicht für notwendig an. Wenn das so weiter geht dann müssten wir bei "Brennesseln im Aberglauben" auch einen Warnhinweis dazustellen.
Den Hinweis würd ich nur bei Behandlungsmethoden und Arzneimitteln anbringen obwohl man ja eh sagen muss dass Arzneien nur über die Apotheke erhältlich sind.
''Diese'' Arzneimittel sind leider (? jedenfalls in manchen Fällen) neben jedem Komposthaufen zu finden. Meine Kritik an Eva Aschenbrenner, den Matthias Schindler netterweise weglöschte (wobei ich nicht verstehe, weshalb der Absatz so weit nach unten verschoben wurde), hatte durchaus seine Berechtigung.
Wenn auf mögliche Heilwirkungen von Pflanzen hingewiesen wird, sollten auch erwähnt werden, dass das Zeugs gefährlich sein kann.
Wie schaut's da im Brockhaus aus?
Ist der für uns in irgend einer Weise relevant?
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