Jein. IMHO sollten Benutzerseite und evtl. bestätigte E-Mail als Kriterien raus; das leere Sperrlog aber UNBEDINGT bleiben. Ob sich die "200 Beiträge" rückwirkend ermitteln lassen, weiß ich nicht. Wenn ja: Machen.
Den Sperrlog als Indikator dafür zu nehmen, ob der Benutzer ein "Störer" ist und die Rechtevergabe eventuell problematisch ist, halte ich für eine gute Idee. Dieses Verfahren dürfte wohl auch recht wenig falsch positive haben, da die wenigsten legitimen Benutzer einen Sperreintrag haben. Man kann zudem davon ausgehen, dass die Benutzer mit Sperreintrag auch ein wenig Erfahrung im Meta-Bereich haben und wissen wie sie einen Antrag auf Sichterrecht stellen können.
Die bestätigte E-Mail und vorhandene Benutzerseite habe ich ebenfalls nicht als Kriterium vorgesehen, das ist schlichtweg nicht notwendig und hat nichts mit der Sichterei zu tun.
Technisch sollte sich die Anzahl der Edits auch rückwirkend berechnen lassen. Dass ist ja im Grunde genommen nichts anderes als die Editcounter auf dem Toolserver machen.
Gruß,
Church of emacs