Am Donnerstag, 26. Februar 2004 19:55 schrieb Wolfram Gothe:
Stimmt eigentlich, ich vergess das immer wieder, dass ja die Sachen auch weiter zur freien Nutzung bereit stehen und dass der Autor genannt werden muß; ist ja eigentlich sogar besser, als wenn man die immer für sich behält. Hatte nur kurzfristig die Angst, daß da eines Tages einer kommen könnte und sagen: "Herr Gothe, Sie haben das-und-das unter die GNU-FDL gestellt, jetzt rücken Sie mal die Rohscans heraus, ich werde die vermarkten, Sie bekommen dafür übrigens aber nichts ab, Sie hätten mal das Kleingedruckte der GNU-FDL lesen sollen...." Äußerst unwahrscheinlich, jedenfalls in meinem Metier....
Nee, sowas kann auf keinen Fall passieren. Unter GFDL steht nur dass, was auch drunter reingestellt wird, und keine Vorstufe des Produkts (natürlich muss man klären, ob eine Vorstufe nicht das einstellen unter die GFDL verbietet, weil es schon unter einer anderen Lizenz steht und man gar nicht das Recht zur Weiterverarbeitung mit anschließendem einstellen unter die GFDL hat).
Aber jede abgeleitete Arbeit muss wie schon erwähnt auch wieder unter die GFDL (und dass ist ja gerade ihr Sinn. Was frei ist, soll auch frei bleiben).
--Ivo Köthnig