Servus Rob,
Wenn ich einen von vielen signierten Drucken besitze, darf ich diesen digitaliseren und unter GNU FDL stellen ohne den Urheber zu fragen?
....Bin kein Anwalt - *g*, schwierige Frage, auf jeden Fall ist hier der Urheber zu nennen, ich weiß aber nicht wie das in der Kunst gehandhabt wird, ob der Käufer auch Nutzungsrechte erwirbt, ich glaube eher nicht. In der Illustration ist das eindeutiger, da werden sowieso immer nur die Nutzungsrechte verkauft, da wird klar gemacht, *fürwas, wieoft, Auflagenhöhe, etc*
Wichtige Frage: eigentlich fände ich es ja besser z.B. für das Thema Radierung Beispiele der großen alten Meister zu nehmen, da habe ich auch Bücher, aber darf ich die scannen und für Wikipedia benutzen??
Wenn der Autor, der das Buch zusammengestellt hat seit 70 Jahren tot ist, ja. Ansonsten so weit wie ich mich in das Thema eingearbeitet habe NEIN.
Schade - naja, vielleicht finde ich ja was im Antiquariat.
Analoges Beispiel, Beethoven ist seit 166 Jahren Tod, trozdem sind Audio-Aufnahmen seiner Synphonien meist noch nicht frei ;) Urheberrecht bedarf intensievere Recherche von uns.
Ist aber nicht ganz zu vergleichen, das wird ja von jemanden eingespielt, aufgenommen, abgemischt, etc. Aber wie ist das mit Notenmaterial?? D.h. mit der reinen Essenz der Musik?
Deine Beispiele haben aber den Vorteil, das Du auch die Platte und vielleicht Aufnahmen Deiner Hand wärend Du die Radierung erstellst dazu veröffentlichen könntest. Gemalt habe ich selber, aber wie die Gravur aussieht und wie die Unterschiedlichen Techniken aussehen, erkenne ich bei den Drücken nicht.
Hmmmm, führt das nicht ein bißchen weit??? Könnte ich aber gerne machen.
Noch ein Wunsch: mehrfarbige Stiche :)
Weißt Du, was Du da verlangst??? ;-))))
Grüßchen
Wolfram