Jakob wäre viel zu schüchtern, um einmal selbst in eigener Sache Werbung
zu machen.. aber hier ist es einmal angebracht. Es gibt ein neues Paper
von ihm zum Kategoriensystem von Wikipedia (und del.icio.us und DDC..)
http://arxiv.org/ftp/cs/papers/0604/0604036.pdf
David Weinberger schreibt dazu:
" Then the paper gets statistical beyond my understanding, but that's my
problem, not the paper's.."
http://www.hyperorg.com/blogger/mtarchive/wikipedias_categories.html
well done.
Grüße,
Mathias
Hi,
das ist ja mal ein Zufall. Ich stöbere gerade auf Froogle herum, da
fällt mir diese Beschreibung unter:
Open Encyclopedia. CD-ROM für Windows XP/2000 von Assisi, Ramin
von Assisi, Ramin
ISBN: 3-938730-10-2
Assisi Verlag
, 11/2005
Compact-Disc
Seiten
Die enthaltene DVD beinhaltet die Artikel der freien Enzyklopädie
Wikipedia, die von Autoren in aller Welt direkt im Internet entsteht und
inzwischen zur ernsthaften Konkurrenz für teure proprietäre Produkte
herangewachsen ist. Die OPEN ENCYCLOPEDIA glänzt neben einem
beachtlichen Umfang durch eine hervorragende Qualität, da die Artikel
ständig geprüft und verbessert werden. Mehrere Gigabyte Wissen für wenig
Geld -- ein Muss für jeden Open Source Fan.Sehr umfangreiche
Enzyklopädie mit über 200.000 Artikeln, Inklusive zahlreicher
Abbildunge, Inklusive Suchfunktio, Von zahlreichen Autoren aus aller
Welt erstellt, geprüft und gepflegt
Ramin Assisi ist Autor einer Vielzahl von Büchern und
Software-Distributionen im deutschsprachigen Raum.
http://www.mercateo.com/p/300-1773886/Open_Encyclopedia_CD_ROM_fuer_Windows…http://www.buchkatalog.de/gtw-bin/gtwxml.cgi?opacdb=XMLKOD&uid=KNO%2D100420…
Ich habe das noch nie gesehen und habe auch keine Ahnung, wie dieser
Verlag das umgesetzt hat.
Der Verlag scheint unter http://open-source.org/ bzw.
http:/assisipublishing.com zu liegen, die Buchtitel haben da eine
gewisse Kontinuität.
Kennt das jemand?
Mathias
Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, war der OEM-Markt bisher eine
Domäne von MS-Encarta.
http://www.pcwelt.de/news/discounter/135045/ testet ein
Lidl-Notebook, dem der Brockhaus in Text und Bild beiliegt, von den
drei (einhalb) elektronischen BIFAB-Distributionen mit "Brockhaus" im
Titel die kleinste, die in diesem Jahr auch nicht mehr als
Standalone-Produkt im Laden, sondern nur noch online vertickt wird.
Kann sein, daß es das schonmal früher gab...
Mathias
[Ohne inhaltliche Bewertung meinerseits]
This is a forwarded message
From: RA David Seiler
To: Klaus Graf
Date: Sunday, April 9, 2006, 5:58:00 PM
Subject: [urecht] Panoramafreiheit
______________________________________________________________________
Am 07.04.2006 um 19:43 schrieb Klaus Graf:
> RA Seiler hat in seinem Beitrag zur juengsten
> Hundertwasserhausentscheidung
>
> http://www.fotorecht.de/publikationen/hundertwasserhaus3.html
>
> unbelegte Aussagen zur Panoramafreiheit in den EU-Staaten
> gemacht, die gelinde gesagt irrefuehrend sind.
>
> Im Wikipedia-Artikel Panoramafreiheit werden fuer die
> meisten dort gemachten Angaben zu den gesetzlichen
> Regelungen Belege angegeben, aus denen klar hervorgeht,
> dass Seiler Fehlinformationen verbreitet.
>
> http://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit
>
> Entgegen Seiler kennen z.B. die Beneluxstaaten keine
> Panoramafreiheit, die Rechtslage entspricht der in
> Frankreich, denn Werke duerfen nur dann abgebildet werden,
> wenn sie nicht das Hauptmotiv des Bildes darstellen.
Falsch, richtig ist:
Belgien
Art. 22 § 1 des Gesetzes über das Urheberrecht und die verwandten
Schutzrechte vom 30. Juni 1994,
in der Fassung vom 3. April 1995
Sobald das Werk erlaubtermaßen veröffentlicht ist, kann der Urheber
nicht verbieten
1. .....
2. die Vervielfältigung und öffentliche Wiedergabe des an einem der
Öffentlichkeit zugänglichen Ort ausgestellten Werkes, wenn die
Vervielfältigung oder öffentliche Wiedergabe nicht auf das Werk
selbst abzielt.
Luxemburg
Art. 10 des Urheberrechtsgesetzes vom 18. April 2001
Wenn das Werk in erlaubter Weise veröffentlicht worden ist, kann der
Autor nicht untersagen:
.....
70 die Vervielfältigung und die Verbreitung von Werken, die sich an
einem öffentlich zugänglichen Ort befinden, sofern diese Werke nicht
den wesentlichen Gegenstand der Vervielfältigung oder Verbreitung
darstellen.
Niederlande
Art. 18 des Urheberrechtsgesetzes vom 23. September 1912
Als Urheberrechtsverletzung im Sinne des Art. 10, § 1, Nr. 6, gilt
nicht die Vervielfältigung und Verbreitung eines Werkes, das
dauerhaft auf oder an einer öffentlichen Straße aufgestellt ist,
sofern das Werk nicht den wesentlichen Teil ausmacht und die
Vervielfältigung sich in der Größe oder im Herstellungsprozess
deutlich von dem Originalwerk unterscheidet; bei Werken der
Architektur beschränkt sich diese
Befugnis auf die äußere Ansicht.
>
> Daenemark und
Dänemark
§ 24 des Urheberrechtsgesetzes (OL), Gesetz Nr. 1207 vom 27. Dezember
1996
II. Kunstwerke dürfen abgebildet werden, wenn sie dauerhaft auf oder
an einem der Öffentlichkeit zugänglichen Platz oder Weg angebracht
sind. Satz 1 gilt nicht, wenn das Kunstwerk das Hauptmotiv ist und
die Wiedergabe gewerbsmäßig genutzt wird.
III. Gebäude dürfen frei abgebildet werden.
> Finnland
Finnland
§ 25a des Urheberrechtsgesetzes vom 8 Juli 1961 (Nr. 404/1961)
Kunstwerke dürfen auch auf andere Weise abgebildet werden, wenn das
Werk dauerhaft an oder in unmittelbarere Nachbarschaft von einem
öffentlichen Platz angebracht sind. Wenn ein Kunstwerk das Hauptmotiv
eines Bildes darstellt, darf das Bild nicht zu Erwerbszwecken
verwendet werden. Ein Bild darf jedoch in Verbindung mit dem Text in
einer Tageszeitung oder in einer Zeitschrift veröffentlicht werden.
Gebäude dürfen frei abgebildet werden.
> erscheinen bei Seiler in einer
> Kategorie "Kunstwerke", die der unbefangene Leser so deuten
> muss, als sei in diesen Laendern die Wiedergabe von
> Kunstwerken gestattet (wie in Deutschland, das in dieser
> Kategorie ebenfalls vertreten ist).
eine Tabelle muss vereinfachen, erfüllt aber den Zweck darzustellen,
dass die Lage in den Ländern unterschiedlich ist und man sie sich im
Einzelnen ansehen muss. Die Tabelle ist überschrieben mit: EU-Staaten
mit gesetzlicher Regelung zur Panoramafreiheit und u.a. der
Zwischenüberschrift: Kunstwerk - der Aussagegehalt ist also der, dass
es in den Staaten Regelungen zur Panoramafreiheit bzgl. Kunstwerken
gibt, nicht aber welchen Inhalts diese Regelungen sind. Dr. Graf
bitte genau lesen und keine falschen Unterstellungen ...
> In der Wikipedia wird
> durch Nachweise zu Gesetzen aber belegt, dass in den beiden
> genannten nordischen Laendern nur die nichtkommerzielle
> Wiedergabe von Kunstwerken, soweit diese das Hauptmotiv
> darstellen, gestattet ist.
darüber macht die Tabelle keine Aussage, also auch keine falsche
>
> Ich habe keinerlei Anhaltspunkte, dass die in der Wikipedia
> zitierten Quellen veraltete Gesetzesfassungen darstellen
> und erhebe gegen RA Seiler - bis man mir das Gegenteil
> beweist - den Vorwurf der Falschinformation.
und ich umgekehrt den der Beleidigung, § 185 StGB und weiterer
Straftatbestände
>
> Die Wikipedia ist im uebrigen dankbar,
wer ist Wikipedia? Dr. Graf?
> wenn - mit
> Quellenangaben - weitere Informationen zur Panoramafreiheit
> in den Artikel eingebracht wuerden.
>
> Klaus Graf
_______________________________________________
urecht mailing list
urecht(a)rw22linux5.jura.uni-sb.de
http://rw22linux5.jura.uni-sb.de/mailman/listinfo/urecht
______________________________________________________________________
Hi,
I recently noticed what a pain it can be to move image to commons,
especially with the image description. To help this issue, I now offer
this service:
http://magnusmanske.de/wikipedia/commonshelper.php
where you can enter the wikipedia language code and image name, and it
will generate a commons description consisting of link to original image
page, original contents, and wikified upload history.
It can also be called with the language/image as part of the URL:
http://magnusmanske.de/wikipedia/commonshelper.php?lang=de&doit=1&image=Str…
For German language, it will also translate several copyright template
names (e.g., "{{Bild-GFDL}}") into the the English (commons) version.
This can be expanded for other languages as well.
Magnus
Hallo zusammen,
ich habe eine Skriptsammlung geschrieben, die MediaWiki-Texte über eine
XML-Zwischenstufe in verschiedene Aufgabeformate übertragen kann. Dazu
zählen "plain text", DocBook XML (optional auch weiter nach PDF oder
HTML) und OpenDocument (was u.a. von OpenOffice und KOffice verwendet
wird). Weitere Ausgabeformate können auf Wunsch hinzugefügt werden,
falls das Format halbwegs überschaubar ist ;-)
Eingabe ist entweder "roher" Wiki-Text oder eine Artikel-Liste plus URL.
Texte und ggfs. Bilder werden automatisch über das Web von der
angegebenen MediaWiki-Installation geladen. Ich plane aber auch eine
Erweiterung als "Artikelkorb" für jeden Benutzer (Artikel sammeln und
dann alles als ODT/PDF mitnehmen). Ob das je bei Wikipedia laufen wird,
ist allerdings fraglich (großer Stress für die Server).
Das Skript unterstützt auch das automatische Generieren einer
Autorenliste. Das setzt allerdings die Aktivierung bei der
MediaWiki-Installation voraus.
Ein (auf Grund der Hosters stark eingeschränktes) Demo gibt es unter
[1]. Ausserdem gibt es den "Biologie"-Artikel mit der "vollständigen"
Version konvertiert in ODT/OpenDocument [2] und das mit OpenOffice
daraus generierte PDF [3] (je ca. 2MB).
Wer sich das Teil selbst installieren will (ich denke dabei an
WikiReader etc.) findet es unter [4]. Aktive Mitarbeit am Code, aber
auch Feedback (z.B. welche Artikel Probleme bereiten) sind willkommen :-)
Magnus
[1] http://magnusmanske.de/wiki2xml/w2x.php
[2] http://magnusmanske.de/Biologie.odt
[3] http://magnusmanske.de/Biologie.pdf
[4] MediaWiki CVS bei SourceForge, Modul "wiki2xml", Unterverzeichnis "PHP"
Zu welchen Schritten hinsichtlich der Haltung von LOG-Dateien (Apache
Logs) im Rahmen eines allgemein zugänglichen MediaWikis bin ich in
Deutschland gesetzlich verpflichtet. Darf ich die Logdaten für eine
längere Zeit aufbewahren oder muss ich sie nach einer bestimmten Zeit
löschen?
Grüße, Heinz
http://www.wams.de/data/2006/04/09/871694.html
Eine kleine Strafe für Sie Frau Paul: Nennen Sie doch mal den Titel
Ihrer Doktorarbeit.
Paul: Och ne, das sag ich jetzt nicht. Ich weiß es auch gar nicht mehr genau.
Wir helfen Ihnen mit dem Anfang: Einflußfaktoren auf die perioperative
Morbidität und ...
Paul: ... Mortalität ...
... in der ...
Paul: (greift nach unserem Zettel) ... in der primären
Hüftendoprothetik. Genau. Das haben Sie von Wikipedia, sehe ich. Ich
wußte gar nicht, daß ich da drinstehe.
In dem Gut-Gebrüllt-Löwe-Thread hatte ich auf die 13 Thesen zu den
Grenzen Freier Inhalte (et tu, Ule :) ) hingewiesen, die von Bernd
Kreissig stellvertretend für Alexander Bob auf der Bundeskonferenz der
Bundeszentrale für Politische Bildung vorgestellt wurden.
Ich habe mir für Netzpolitik mal die zweite These angeschaut:
Lack of choice, lack of innovation
http://www.netzpolitik.org/2006/lack-of-choice-lack-of-innovation/
Ob man dies nun als die Aussage von Brockhaus interpretieren kann, daß
man erst gar nicht mehr versuchen wird, im Internet gegen Wikipedia
anzutreten, sei dem Leser überlassen.
Mathias
Hi,
Tim Starling hat vor den Leuten kapituliert, die mit Templates
If-Konstrukte bilden und rechnen und andere Dinge tun. Mediawiki kann
nun auf Wunsch auch Grundrechenarten und ein bisschen mehr:
http://meta.wikimedia.org/wiki/ParserFunctions
Offenbar werden ähnliche Dinge auf en.wp schon eingesetzt.
Tim fragt, ob das nun so aktiviert werden soll....
Mathias