Hi,
ich habe jetzt noch einmal die Vorrede und die Kapitel 2, 3, 4, 5, und 6 =
=C3=BCberarbeitet und teilweise stark erweitert (findet man alles unter: =
de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:WikiReader/Wikipedia).
Bitte, bitte lest euch die Texte durch und korrigiert die=20
Rechtschreibfehler (Verlinkungen braucht ihr nicht zu beachten, das=20
mache ich dann im Redaktionswiki). Bitte achtet darauf, da=C3=9F der Text=
=20
sich nicht zu sehr nach einem Selbstdarsteller anh=C3=B6rt ;) Da die=20
redaktionellen Texte zwischen den Teilen, die ich aus den entsprechenden =
Wikipedia-Artikeln =C3=BCbernommen habe, weitestgehend von mir allein=20
stammen, spiegeln die nat=C3=BCrlich auch zu einem Gutteil meine pers=C3=B6=
nliche=20
- vielleicht zu positive - Ansicht wieder. Das Buch sollte weder ein=20
Fanprodukt werden, noch eine Selbstbeweihr=C3=A4ucherungsschrift! Daher w=
=C3=A4rs=20
gut, wenn ihr das Ganze mal auf NPOV pr=C3=BCft :)
In Kapitel 7 geht es um Urheberrechte: Ein superwichtiges Thema, zu dem=20
ich pers=C3=B6nlich aber keinen Zugang habe, weil es mich eher verwirrt, =
als=20
das ich behaupten k=C3=B6nnte, ich h=C3=A4tte die juristischen Feinheiten=
=20
durchschaut. Ich m=C3=B6chte drei, vier unserer Leute, die sich mit dem T=
hema=20
ausf=C3=BChrlichst besch=C3=A4ftigt haben, bitten, da=C3=9F sie den Text =
auf=20
Wasserdichtigkeit pr=C3=BCfen und u. U. auch rigoros in den Text eingreif=
en,=20
wo es n=C3=B6tig ist!
Mittlerweile bin ich derart betriebsblind vom vielen Lesen dieser Texte, =
da=C3=9F mir die kreative Luft beim Verfassen des Unterkapitels=20
"Qualit=C3=A4tsdebatten" komplett ausgegangen ist. Dort stehen so wichtig=
e=20
Sachen wie Review und Exzellente Artikel. Bitte schaut mal dr=C3=BCber un=
d=20
erg=C3=A4nzt den Text. N=C3=B6tig hat ers ;) Der Schreibwettbewerb fehlt =
noch=20
komplett. Achim: Schreibst Du mir da noch ein paar S=C3=A4tze?
Was ebenfalls noch fehlt sind Screenshots: Wenn ihr Lust habt, dann=20
macht doch ein paar und stellt sie unter=20
[[Wikipedia:WikiReader/Wikipedia_Screenshots]] ein.
Soweit erstmal - die Schwesterprojekte der WP wie Wikibooks etc. -=20
schreibe ich nachher zusammen: Momentan mag ich keine Buchstaben auf dem =
Bildschirm mehr sehen ;)
Am kommenden Montag soll der Text ins Redaktionswiki von Directmedia=20
=C3=BCbernommen werden. Es sind also noch drei Tage Zeit, um Korrekturen =
anzubringen. Danach habe ich noch einmal eine Woche Zeit f=C3=BCr die=20
Endredaktion. In der Zeit kann ich immer noch schlimme Fehler etc.=20
ausb=C3=BCgeln, scheut euch also nicht, Korrekturen auch in der kommenden=
=20
Woche noch zu melden :)
Herzlichen Dank hier mal ganz =C3=B6ffentlich an diejenigen, die mir bish=
er=20
geholfen haben: Die Texte sind viel geschmeidiger und besser geworden=20
durch eure Mitarbeit. Super!!
Gru=C3=9F
Henriette
--=20
"Hirnverbrannter Bloedsinn, sag ich" D. Duck
Liebe Wähler,
nach den Hinweisen auf die Wahlprüfsteine des Kulturrats und die Artikelserie
des Heise-Tickers hier kurz vor Schluss eine weitere Empfehlung:
Das Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft", dem auch der
Wikimedia Deutschland e.V. angehört, hat den Parteien ebenfalls eine Reihe von
Fragen gestellt. Die Antworten sind auf dieser Seite verlinkt:
http://www.urheberrechtsbuendnis.de/aktiv.html#wahl
Kurt
Ups, sorry: Wenn ich sowas unverschlüsselt schicke, dann zerhackt es
immer die Umlaute... Hier also nochmal in lesbar :)
Hi,
ich habe jetzt noch einmal die Vorrede und die Kapitel 2, 3, 4, 5, und 6
überarbeitet und teilweise stark erweitert (findet man alles unter:
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:WikiReader/Wikipedia).
Bitte, bitte lest euch die Texte durch und korrigiert die
Rechtschreibfehler (Verlinkungen braucht ihr nicht zu beachten, das
mache ich dann im Redaktionswiki). Bitte achtet darauf, dass der Text
sich nicht zu sehr nach einem Selbstdarsteller anhört ;) Da die
redaktionellen Texte zwischen den Teilen, die ich aus den entsprechenden
Wikipedia-Artikeln übernommen habe, weitestgehend von mir allein
stammen, spiegeln die natürlich auch zu einem Gutteil meine persönliche
- vielleicht zu positive - Ansicht wieder. Das Buch sollte weder ein
Fanprodukt werden, noch eine Selbstbeweihräucherungsschrift! Daher wärs
gut, wenn ihr das Ganze mal auf NPOV prüft :)
In Kapitel 7 geht es um Urheberrechte: Ein superwichtiges Thema, zu dem
ich persönlich aber keinen Zugang habe, weil es mich eher verwirrt, als
das ich behaupten könnte, ich hätte die juristischen Feinheiten
durchschaut. Ich möchte drei, vier unserer Leute, die sich mit dem Thema
ausführlichst beschäftigt haben, bitten, dass sie den Text auf
Wasserdichtigkeit prüfen und u. U. auch rigoros in den Text eingreifen,
wo es nötig ist!
Mittlerweile bin ich derart betriebsblind vom vielen Lesen dieser Texte,
da C3 9F mir die kreative Luft beim Verfassen des Unterkapitels
"Qualitätsdebatten" komplett ausgegangen ist. Dort stehen so wichtige
Sachen wie Review und Exzellente Artikel. Bitte schaut mal drüber und
ergänzt den Text. Nötig hat ers ;) Der Schreibwettbewerb fehlt noch
komplett. Achim: Schreibst Du mir da noch ein paar Sätze?
Was ebenfalls noch fehlt sind Screenshots: Wenn ihr Lust habt, dann
macht doch ein paar und stellt sie unter
[[Wikipedia:WikiReader/Wikipedia_Screenshots]] ein.
Soweit erstmal - die Schwesterprojekte der WP wie Wikibooks etc. -
schreibe ich nachher zusammen: Momentan mag ich keine Buchstaben auf dem
Bildschirm mehr sehen ;)
Am kommenden Montag soll der Text ins Redaktionswiki von Directmedia
übernommen werden. Es sind also noch drei Tage Zeit, um Korrekturen
anzubringen. Danach habe ich noch einmal eine Woche Zeit für die
Endredaktion. In der Zeit kann ich immer noch schlimme Fehler etc.
ausbügeln, scheut euch also nicht, Korrekturen auch in der kommenden
Woche noch zu melden :)
Herzlichen Dank hier mal ganz öffentlich an diejenigen, die mir bisher
geholfen haben: Die Texte sind viel geschmeidiger und besser geworden
durch eure Mitarbeit. Super!!
Gruss
Henriette
--
"Hirnverbrannter Bloedsinn, sag ich" D. Duck
Hallo Herr Zenz,
hmm, dann schauen wir uns mal das UrhG i.d.F. vom 01.08.2002 an:
>§ 29 UrhG Rechtsgeschäfte über das Urheberrecht
>
>(1) Das Urheberrecht ist nicht übertragbar, es sei denn, es wird in Erfüllung
>einer Verfügung von Todes wegen oder an Miterben im Wege der Erbauseinandersetzung
>übertragen.
>(2) Zulässig sind die Einräumung von Nutzungsrechten (§ 31), schuldrechtliche
>Einwilligungen und Vereinbarungen zu Verwertungsrechten sowie die in § 39 geregelten
>Rechtsgeschäfte über Urheberpersönlichkeitsrechte.
Nach § 29 Ziff. 1 UrhG ginge eine Urheberrechtsabtretung i.S. des
amerikanischen "Public Domain"-Begriffes (etwas holperig übersetzt mit
"Gemeinfreiheit") in Deutschland überhaupt nicht. Abgesehen von Erbschaftsfällen
können Urheberrechte nicht übertragen werden. Basta. Damit könnten wir die
Diskussion eigentlich beenden, denn kein einziges Bild irgendeines deutschen
Urheberrechtseigentümers (auch kein Architektur- oder Technikfoto) dürfte in
WP erscheinen.
Können wir aber nicht, denn es gibt noch die ominösen Ziff. 2 im § 29 UrhG.
Der formuliert eine Ausnahme und verweist auf den § 31 UrhG:
>§ 31 UrhG Einräumung von Nutzungsrechten
>
>(1) Der Urheber kann einem anderen das Recht einräumen, das Werk auf einzelne oder
>alle Nutzungsarten zu nutzen (Nutzungsrecht). Das Nutzungsrecht kann als einfaches
>oder ausschließliches Recht sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt
>eingeräumt werden.
>(2) Das einfache Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk auf die erlaubte Art
>zu nutzen, ohne dass eine Nutzung durch andere ausgeschlossen ist.
>(3) Das ausschließliche Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk unter Ausschluss
>aller anderen Personen auf die ihm erlaubte Art zu nutzen und Nutzungsrechte einzuräumen.
>Es kann bestimmt werden, dass die Nutzung durch den Urheber vorbehalten bleibt. § 35 bleibt
>unberührt.
>(4) Die Einräumung von Nutzungsrechten für noch nicht bekannte Nutzungsarten sowie Verpflichtungen
>hierzu sind unwirksam.
>(5) Sind bei der Einräumung eines Nutzungsrechts die Nutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln
>bezeichnet, so bestimmt sich nach dem von beiden Partnern zugrunde gelegten Vertragszweck, auf
>welche Nutzungsarten es sich erstreckt. Entsprechendes gilt für die Frage, ob ein Nutzungsrecht
>eingeräumt wird, ob es sich um ein einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht handelt, wie
>weit Nutzungsrecht und Verbotsrecht reichen und welchen Einschränkungen das Nutzungsrecht unterliegt.
Zutreffend für unseren Fall ist hier § 31 Ziff. 2, das "einfache Nutzungsrecht".
Das entspricht ungefähr dem, was die Amerikanerin "Public Domain" nennt. Es gibt
jedoch einen wesentlichen Unterschied: Deutsche können nicht endgültig auf ihr
Urheberrecht verzichten. Sie können eine Erklärung nach § 31 Ziff. 2 UrhG abgeben
und mir, Ihnen oder Wikipedia gestatten, das Foto zu verwenden, wobei das "einfache
Nutzungsrecht" aus Ziff. 2 ausdrücklich besagt, "ohne dass eine Nutzung durch andere
ausgeschlossen ist", will sagen, der Zweite dem das Nutzungsrecht eingeräumt wurde,
wird gestattet, das Bild, den Text an Dritte - auch mit kommerziellen Verwertungsabsichten -
weiterzugeben. Das Urheberrecht behält trotzdem der ursprüngliche Eigentümer.
Der Vorhang ist zu und alle Fragen offen.
Zum Foto des bayerischen Landtagsabgeordneten möchte ich ausserdem nochmals
der Auffassung widersprechen, der Fotograf habe das Urheberrecht.
Die Wahrscheinlichkeit dürfte gegen Null tendieren. Egal ob Dr. B. oder ich
zum Fotografen gehen, um uns ein Bewerbungs- oder Pressefoto machen
zu lassen, das Recht am eigen Bild haben wir schon noch.
Es gibt zwei Ausnahmern, bei denen Sie recht haben, Herr Zenz:
1. Wir gehen zu einem Starfotografen, der einen Bildband über
uns veröffentlichen will. Dann ist der Starfotograf der
Urheberrechtseigentümer... oder ...
2. Eine Presseagentur lichtet uns ab. Dann haben dpa, ddp, Reuters
das Urheberrecht. (Es sei denn wir sind mit diesem Foto partout
nicht einverstanden und erwirken mit fünf renommierten Anwaltskanzleien
in einem hartnäckigen Prozeß die Herausgabe der Fotos. Das passiert
durchaus auch hin und wieder.)
Dass der Fotograf in jedem Fall automatisch das Urheberrecht hat, wäre abenteuerlich.
Dann müssten wirklich prophylaktisch alle aus deutscher Quelle stammenden Fotos
in Wikipedia mit einem Löschantrag versehen werden.
Dann hätten Sie recht, der Admin auch ...und das Thema wäre ein für allemal erledigt.
Gruss, Rüdiger Pfeil
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Hallo,
Wie gestern auf wikitech-l mitgeteilt wurde, sind die ersten von Yahoo
gesponsorten Squid-Server in Seoul in Betrieb gegangen:
http://noc.wikimedia.org/stats.php
blau: Florida
grün: Amsterdam
lila: Paris
gelb: Korea
Ich wundere mich allerdings, warum der Scheitelpunkt des der Asiatischen
Squids[1] fast mit den europäischen Squids übereinstimmt - für Florida
ist die Zeitverschiebung klar zu erkennen.
[1] Siehe Vortrag von Erik Zachte im Workshop auf der Wikimania
Gruß,
Jakob
Hallo Leute,
mir ist beim Übersetzen des Artikels Mainz ins Chinesischen ein Phänomen
aufgefallen, die ich beim Überprüfen der Städtenartikel anderer deutscher
Städten bestätigen konnte.
Im Abschnitt Bevölkerung oder Religion wird meistens die Religionsanteile
und Entwicklung der Bevölkerung dargestellt. Dabei werden über natürlich die
katholische und die evangelische, meistens auch die jüdische Gemeinde
berichtet. Allerdings ist es sehr selten, dass dabei Gemeinde anderer
Religionen, die heutzutage oft ebenfalls eine große Bedeutung besitzen (zum
Beispiel die islamische Gemeinde), erwähnt.
Ich halte das für ein Manko dieser Artikel.
Gruss
Ting.
--
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Liebe Wikipedianer,
sorry für die Länge dieser Mail!
Im folgenden Mailaustausch zerschelle ich zum wiederholten Male an
einem Admin, der offenbar nicht mal eine mit Blut unterschriebene und
notariell beglaubte Zustimmungserklärung eines Urheberrechtseigners
zur Veröffentlichung seines höchsteigenen Porträtfotos in WP akzeptieren
würde.
Qualität: "Buchbinder Wanninger" (siehe "Karl Valentin").
Um Missverständnissen vorzubeugen: Auch ich finde, dass das Urheberrecht
in WP sehr streng zu beachten ist.
Aber wenn man nicht mal Urheberrechtseignern zugesteht, dass sie von
ihrem eigenen Urheberrecht Gebrauch machen dürfen, wird's bürokratisch-albern.
"DAS AMT" mit Jochen Busse lässt grüssen.
MfG Rüdiger Pfeil
--------- Original Nachricht --------
Von: ruediger.pfeil(a)arcor.de
An: mail@...de
Datum: 08.08.2005 14:00
Betreff: Foto für Wikipedia
Sehr geehrter Herr Dr. B.,
ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns für einen Artikel in der Internet-Enzyklopädie
"Wikipedia" (http://de.wikipedia.org/) en Jpeg mit Ihrem Porträt zur Verfügung stellten.
Wikipedia ist das weltweit grösste Internet-Lexikon und wurde am 30. Juni 2005
mit dem "Grimme Online Award" ausgezeichnet.
Unter "http://de.wikipedia.org/wiki/..._..." habe ich einen kurzen biographischen
Eintrag zu Ihrer Person verfasst. Ein Bild gibt es bisher jedoch nicht, denn
"Wikipedia" hält sich sehr streng an das Urherberrecht.
Nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung, die sich auf ein ganz bestimmtes Jpeg
bezieht, wird dieses in "Wikipedia" veröffentlicht.
Obwohl "Wikipedia" selbst ein strikt nichtgewerbliches Projekt ist, muss ich
Sie ausdrücklich darauf aufmerksam machen, dass einige User von Wikipedia auch
kommerzielle Anwender sind (z.B. Ingenieure, Journalisten, Designer etc.). Ich muss
also auch Ihre Zustimmung für eine evtl. kommerzielle Nutzung einholen (die wir nicht
verhindern könnten).
Selbstverständlich geben wir die Quelle des Bildmaterials an.
Die Bilder, die Sie auf Ihrer offiziellen Homepage (http://www....de/)
publiziert haben, sind leider zu klein oder signiert, was für ein Lexikon eher
ungünstig ist. Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mir ein Jpeg in einer etwas
grösseren Fassung zumailen könnten.
Für meine biographische Notiz habe ich übrigens noch eine ganz kleine Frage
(die mich schon deshalb interessiert, weil ich selbst 1980 in P... maturiert habe):
In welchem Jahr und bei welchem M... Gymnasium haben Sie Abitur gemacht?
Für Ihre freundliche Unterstützung bedanke ich mich herzlich im voraus!
Mit freundlichem Gruß
Rüdiger Pfeil
--------- Original Nachricht -------
Von: ... <mail@...de>
An: ...@...de
Datum: 14.09.2005 11:45
Betreff: Ihre E-Mail vom 08.08.05; Foto für Wikipedia
Sehr geehrter Herr Pfeil,
anbei übersende ich Ihnen ein Foto von mir mit der Genehmigung es bei
www.wikipedia.org zu veröffentlichen.
Ich habe 1966 am Ludwigs-Gymnasium in M... mein Abitur gemacht.
Für ihr Engagement um Wikipedia bedanke ich mich und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Dr. B., MdL
-------- Original Nachricht --------
Von: ruediger.pfeil(a)arcor.de
An: info-de(a)wikimedia.org
Datum: 14.09.2005 15:56
Betreff: Foto Dr. Otmar Bernhard
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
... ich bin jetzt sehr vorsichtig geworden.
Vor einem Monat hatte ich den CSU-Landtagsabgeorndeten
Dr. Otmar Bernhard um ein Porträtfoto für Wikipedia gebeten,
mit einer Formulierung die der Gemeinfreiheit entspricht
(wobei wir natürlich wissen, dass es in Deutschland "Public
Domain" eigentlich gar nicht gibt, siehe UrhG § 29, Ziff. 1.
i.d.F. vom 01.08.2002, und eigentlich doch ein bisschen, siehe
UrhG § 31 Ziff. 2 i.d.F. 01.08.2002, aber das kann man
ausser Urheberrechtsexperten niemandem vernünftig
erklären.)
Dr. Bernhard hat mir ein Foto mit untenstehender Mail
zugesendet. Ist das ok? Oder sollen wir's vergessen?
(Beim letzten Mal hatte ich Ihnen die Zustimmung
eines Urheberrechtseigners zum Original-WP-Formular
zugesendet. Ein Admin hat sie jedoch abgelehnt.)
Das Foto habe ich absichtlich noch nicht angehängt.
(Falls die Formulierung eh nicht akzeptiert wird.)
Mit freundlichem Gruß
Rüdiger Pfeil
--------- Original Nachricht -------
Von: Wikimedia Support Team <info-de(a)wikimedia.org>
An: ruediger.pfeil(a)arcor.de
Datum: 14.09.2005 21:32
Betreff: Re: [Ticket#2005091410003052] Foto Dr. Otmar Bernhard
Hallo ruediger.pfeil(a)arcor.de,
Das Problem ist, daß der Abgebildete nicht über das Urheberrecht eines Bildes
bestimmen kann. Dies kann nur der Fotograf selbst. Selbst wenn man alle
Vermarktungsrechte für ein Foto erwirbt, bleibt das Urheberrecht beim
Fotografen (und das bis 70 Jahre nach seinem Tod).
Also muß der Fotograf der Veröffentlichung unter PD oder GFDL oder CC
zustimmen, die Zustimmung des Abgebildeten reicht nicht.
mit freundlichen Grüßen,
R...
Wikimedia Support Team
----- Original Nachricht ----
Von: ruediger.pfeil(a)arcor.de
An: info-de(a)wikimedia.org
Datum: 15.09.2005 09:27
Betreff: Re: [Ticket#2005091410003052] Foto Dr. Otmar Bernhard
Hallo Herr R...,
das ist inzwischen die dritte Variante, die ich von einem Admin zu hören bekomme.
1. Variante: Fotos, die ich mit einer Erklärung der Urheberrechtseigner
nach UrhG § 29 Ziff. 1. i.d.F. vom 01.08.2002 in Verbindung mit UrhG § 31 Ziff. 2
eingeholt hatte, habe ich mit einem Gemeinfreiheitsvermerk und der URL
eingestellt. Der Admin bekam den Email-Austausch zu Händen und genau das
habe ich auch unter den PD-Vermerk des Fotos geschrieben.
Der Admin hat den PD-Vermerk s o f o r t akzeptiert.
2.Variante: Prinzipiell genauso wie oben. Unterschied: Zwischen mir und
dem Admin gingen 32.128 Mails hin und her, bis der Admin endlich die
Erklärung des Urheberrechtseigners akzeptiert hat und selbst einen
PD-Vermerk unters Foto geklebt hat. Übrigens lautete der Kommentar des
Urheberrechtseigners: SEID IHR EIGENTLICH VON ALLEN GUTEN GEISTERN
VERLASSEN? WAS SOLL ICH DENN NOCH MACHEN? EINE NOTARIELLE URKUNDE
MIT BLUT UNTERSCHREIBEN?
3. Variante: Prinzipiell so wie oben: Unterschied: Der Unrheberrechtseigner
und ich haben vor dem Nichtwissen des Admins zum deutschen UrhG, das
zwar streng ist, aber nicht so streng wie einige Admins gehört zu haben
glauben, e i n f a c h k a p i t u l i e r t und zwar mit einem so laut gerufenen
Kölschen "Drop jedreß!", dass das eigentlich noch in Berlin hörbar gewesen
sein müsste.
ZUR SACHE:
Ich musste mich beruflich mit dem strikten und komplizierten deutschen UrhG
auseinandersetzen.
Was Sie schreiben ("muß der Fotograf der Veröffentlichung unter PD oder
GFDL oder CC zustimmen") stimmt dann, wenn meinetwegen dpa oder ddp
die Urheberrechtseigner sind.
Sorry, aber im folgenden Fall ist das ein absoluter Schmarr'n !!!
Urheberrechtseigner dieses Fotos ist eindeutig Dr. Otmar Bernhard,
der es auch auf seiner HP abgebildet hat. (Allerdings nicht in
hochauflösender Form. Ist doch nett, dass er es uns hochauflösend
zur Verfügung stellt. Oder?)
DER FOTOGRAF HAT GAR NIX!
Warum nicht?
Weil er nicht HELMUT NEWTON ist, der irgendeine Nackerte auf Zelluloid
gebannt hat um daraus nen Bildband zu machen.
Erzählen Sie das, was Sie mir geschrieben haben bitte
1. dpa, ddp, Reuters und AFP: Die lachen sich tot, denn die
Urheberrechte ihrer Fotos liegegen bei dpa, ddp usw.
UND NICHT BEIM FOTOGRAFEN! Klar, wenn ein nassforscher
Wikipedianer versuchen würde, diese Fotos einzustellen,
gibt's ganz schwer was auf die Finger. Von dpa, ddp usw.
ABER NICHT VOM FOTOGRAFEN!
2. Erzählen Sie das bitte mal einem Urheberrechtsjuristen.
Ob des schmerzhaften und lautstarken Gelächters, in das
er dann ausbricht, verklagt der Sie wegen Körperverletzung.
ALSO:
1. Klärt doch bitte mal mit einem FACHJURISTEN und danach
UNTEREINANDER, was Ihr eigentlich wollt. Reicht jetzt das
Formular, dass Ihr selbst in WP eingestellt habt, um Fotos
von Urheberrechtsträgern zu erbitten oder nicht???
2. Wenn Ihr dazu keine Lust habt, schmeisst das Formular bitte
vom Server und SCHREIBT AUF JEDE WP-SEITE:
"Liebe Wikipedianer, aus dem deutschen Urheberrechtsraum
nehmen wir keine Fotos entgegen. Uns ist mal gesagt worden,
dass es in Deutschland nach UrhG § 29 Ziff. 1. i.d.F. vom 01.08.2002
gar kein "Public Domain" nach amerikanischem Muster gibt. Nach
UrhG § 31 Ziff. 2 sind zwar Erklärungen möglich, die dem PD-Begriff
ungefähr entsprechen, ABER DAS VERSTEHEN WIR NICHT.
Deshalb fotografiert selber, stellt die Fotos ein, wir löschen sie
dann wieder, weil wir nicht genau wissen, ob die auch PD sind."
Und jetzt erzählen Sie bitte mal Dr. Otmar Bernhard, dass er nicht
Urheberrechtseigner an seinem eigenen offiziellen Landtagsabgerodneten-Foto
ist, sondern dass er auf das Ableben irgendeines Fotografen aus Altötting warten
muss, damit seine Nachfahren 70 Jahre nach dessen Tod das Bernhard-Porträtfoto
verwenden dürfen.
Was wollen Sie mir da eigentlich weiss machen?
Mit ratlosen Grüssen
Rüdiger Pfeil
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Tim 'avatar' Bartel wrote, Sep 15 08:49:22 UTC 2005:
> es hilft aber wenig, auf diese Weise zu reagieren. Die Mails im OTRS werden
> von Freiwilligen beantwortet, genauso wie Admins Freiwillige sind und beide
> Gruppen versuchen nach bestem Wissen und Gewissen mit ihrer Arbeit die
> Wikipedia zu unterstuetzen. Da gerade das Urheberrecht eine recht komplizierte
> Angelegenheit ist - und bei weitem nicht das einzige Thema, mit dem sich
> die Admins und das Support-Team rumschlagen muessen - kannst du nicht
> erwarten, dass alle Beteiligten vorher einer Jura-Pruefung unterzogen werden.
Ja, na klar, Tim, stimmt! Ich erwarte von Admins natürlich gar keine juristische
Staatsprüfung. Umsomehr haben mich Antworten von Admins gewundert, die sich
anhörten, als wollten sie mit mir ein gepflegtes juristisches Proseminar-Duell
ausfechten. Garniert mit einem Antrags-/Bescheid-Verfahren, das an "Asterix und
Obelix in Rom" erinnert. Da verliert man dann schon mal die Lust und kommt zum
Ergebnis, dass es wirklich keinen Sinn macht, PD-Erklärungen von deutschen
Urheberrechtseigentümern einzuholen. Offensichtlich muss man damit leben, dass
das eben unerwünscht ist. Schade, Rüdiger
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Moin ihr,
wenn unter einem solchen Titel ein Artikel im Netz erscheint ist das ja
vollkommen o.k. und man ist ja als sensibilisierter Wikipedianer auch
durchaus kritikfähig, schwierig wird es allerdings, wenn eindeutig
linksgerichtete Seiten eine "sachliche" Betrachtung der "Probleme der
deutschsprachigen Version in den Bereichen Rassismus, Sexismus,
Eurozentrismus sowie dem Umgang mit rechtsextremen UserInnen thematisieren"
wollen wie unter
http://www.xpedient.org/content/modules.php?name=News&file=article&sid=1067
bzw. dem Original http://no-racism.net/article/1336/
Natürlich ist auch die Kritik in Teilen berechtigt und im großen und ganzen
kommt die Wikipedia sogar noch ganz gut als Projekt weg, ärgerlich finde
ich dagegen die Fehlinformationen in den Artikel. So wird beispielsweise
als Beweis für unsere sexistische Grundeinstellung angebracht:
"Als Wikipedia im Jahr 2005 den Grimme Online Award in zwei Kategorien
verliehen bekam, waren es ausschließlich Männer, die den Preis
entgegennahmen." - mir zumindest ist nicht bekannt, dass die Userin
Nocturne mittlerweile als Mann durchgeht. Dass ausserdem die Diskussion um
das Binnen-I verzerrt dargestellt werden ist in diesem Kontext dann wohl
eher zweitrangig, als Anekdote könnte dann vielleicht unsere Benutzerin
Katharina herhalten, die als eine der Verfechterinnen des sexistischen
Grundgedankens in der WP zitiert wird.
Natürlich wurde auch unsere spannende Diskussion zum Thema Kategorien
angesprochen:
"Mehrere Unterkategorien zum Thema Rechtsextremismus werden immer wieder
massiv angefeindet oder - wie zuletzt im August 2005 - zur Löschung
vorgeschlagen. Ähnlich geht es dem Projekt eines Wikipedia-Readers zum
Thema. Ob dieser jemals mit Unterstützung der Wikipedia in Druck gehen wird
scheint fraglich."
Dabei frage ich mich allerdings schon, ob die Autoren auch nur einen
Seitenblick auf die WikiReader und deren Druckumsetzung geworfen haben,
zumal wir im WikiPress-Themenportal gerade den Reader zum Rechtsextremismus
stehenliessen und den zum Linksextremismus verlagsseitig abgelehnt haben.
Im Fazit: Kritik gerne, dann aber fuindiert, solche Schreibereien ohne
vernünftige Reschersche sollte man sich jedoch sparen
Gruß, Achim
Zum Thema, aber ohne Bezug auf ein spezifisches Mail:
Ich vermute mal, die individuellen Reaktionen auf "Autor" versus "AutorInnen" sind abhängig vom
(a) persönlichen Sprachempfinden und
(b) persönlichen Erfahrungen.
Zu (a) - Vor einigen Jahren hat eine Kammervorsitzende des Frankfurter Anwaltvereins die Satzung geschlechtsneutralisiert; von vorn bis hinten waren überall die Doppelformulierungen "Rechtanwältinnen und Rechtsanwälte" und "Referendarinnen und Referendare" zu lesen. Mein persönliches Sprachempfinden war: Das klingt gerade so, als seien die Rechtanwältinnen gar keine "richtigen Rechtsanwälte", sondern irgend etwas anderes ...
(NB zu Iljas "Chevalier der Ehrenlegion": Eine französische Anwältin wird garantiert ziemlich sauer, wenn man sie nicht mit "Maître" anredet, sondern mit der weiblichen Form.)
zu (b) - Zwischen Männern und Frauen gibt es - soweit ich das feststellen kann - gewisse Unterschiede. (Z.B. sind deutlich mehr Männer als Frauen befähigt, zwölf Bier zu trinken, eine Glatze zu kriegen und Fußball toll zu finden.) Allerdings werden diese Unterschiede - soweit ich das feststellen kann - in der modernen Gesellschaft objektiv weitgehend irrelevant, soweit sie nicht den Bereich der Fortpflanzung (einschließlich seines sozialen und wirtschaftlichen Umfeldes) betreffen. Dessen ungeachtet sind Frauen in vielen Bereichen deutlich unterrepräsentiert, obwohl ihre Biologie für diese Bereiche nicht relevant sein sollte (vom Baggerfahrer bis zum Vorstandsvorsitzenden). Ob dies vorwiegend an der Old-Boys-Männerherrschaft oder (auch) an den zu weichen Ellenbogen der Frauen liegt, weiß ich nicht.
Ich glaube aber, dass eine Sprachregelung nur die Sprache und sonst nicht viel ändert: Wenn aus den "Krüppeln" im Lauf der Zeit "Behinderte" oder "körperlich Benachteiligte" werden, dann bleibt das window dressing, solange sich sonst nichts ändert. Allerdings habe ich keine eigenen Erfahrungen in Sachen Geschlechtsdiskriminierung (außer dem üblichen "Ein Mann versteht das sowieso nicht" etc.) und kann daher vermutlich tatsächlich nicht mitreden. Ich vermute aber, dass negative Erfahrungen eine gesteigerte Empfindlichkeit für Diskriminierungspotentiale hervorrufen kann. Inwieweit im Enzelfall eine reelle Diskriminierung existiert, darüber kann man ewig diskutieren ... (siehe oben).
Auf der Startseite kann man ruhig schreiben: "Uns ist jeder Autor willkommen, und die Autorinnen erst recht." Für wichtiger halte ich es aber, dass nicht so sehr die Sprache, sondern das Verhalten selbst sich ändert: Wenn Frauen (und Männer!) entschiedener gegen Diskriminierung einschreiten, wird sich mehr ändern, als wenn man alle Verkehrschilder umschreibt zu "RadfahrerInnen absteigen". Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt.
Grüße vom "Idler"