Hallo zusammen,
wie ich gerade gelesen habe, hat das Amtsgericht die Eintragung dieser Satzungsänderung verweigert, da die Rechte der nicht aktiven Mitglieder eingeschränkt wurden. [0] Der Antrag sah vor, dass statt 10 % aller Mitglieder nur noch 10 % aller aktiven Mitglieder eine außerordentliche MV einberufen dürfen. Dadurch haben die nicht aktiven Mitglieder keine Möglichkeit mehr, eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen.
Dieser Antrag wollte die Hürden für eine aoMV senken und die Beteiligung der Mitglieder stärken. (10 % aller Mitglieder zu erreichen, ist bei mehr als 10 000 Mitgliedern faktisch unmöglich.) Der Antrag stieß auf große Zustimmung; er wurde vom Präsidium unterstützt und mit 70 % Ja-Stimmen angenommen.
Ich halte es daher für sinnvoll, für die nächste MV einen Antrag einzubringen, der *zusätzlich* zu dem Quorum „10 % aller Mitglieder“ das Quorum „10 % aller aktiven Mitglieder“ einführt. Dadurch wären die nicht aktiven Mitglieder nicht benachteiligt, gleichzeitig wären die aktiven Mitglieder gestärkt und der ursprünglich angedachte positive Effekt bliebe erhalten.
Meine Fragen: 1. Wollen die damaligen Antragsteller, Daniel Bauer und Thomas Goldammer, einen solchen modifizierten Antrag einbringen? 2. Wäre das Präsidium bereit, eine rechtliche Prüfung eines solchen modifizierten Antrags zu beauftragen?
Grüße, Robin
[0] https://forum.wikimedia.de/wiki/Datei:Anlage_zum_Protokoll_Zur%C3%BCcknahme_der_SA_zu_%C2%A78.pdf
Hallo Robin,
ich könnte mir vorstellen, dass Dein Vorschlag daran scheitert, dass beide - aktive Mitglieder und Fördermitglieder - dann aber nicht gleichberechtigt sind; die aktiven sind übervorteilt. Was hälst du davon, die 10 % auf "1 % aller Mitglieder" zu reduzieren.
Beste Grüße Bernd
Am 6. September 2014 14:40 schrieb Robin Krahl me@robin-krahl.de:
Hallo zusammen,
wie ich gerade gelesen habe, hat das Amtsgericht die Eintragung dieser Satzungsänderung verweigert, da die Rechte der nicht aktiven Mitglieder eingeschränkt wurden. [0] Der Antrag sah vor, dass statt 10 % aller Mitglieder nur noch 10 % aller aktiven Mitglieder eine außerordentliche MV einberufen dürfen. Dadurch haben die nicht aktiven Mitglieder keine Möglichkeit mehr, eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen.
Dieser Antrag wollte die Hürden für eine aoMV senken und die Beteiligung der Mitglieder stärken. (10 % aller Mitglieder zu erreichen, ist bei mehr als 10 000 Mitgliedern faktisch unmöglich.) Der Antrag stieß auf große Zustimmung; er wurde vom Präsidium unterstützt und mit 70 % Ja-Stimmen angenommen.
Ich halte es daher für sinnvoll, für die nächste MV einen Antrag einzubringen, der *zusätzlich* zu dem Quorum „10 % aller Mitglieder“ das Quorum „10 % aller aktiven Mitglieder“ einführt. Dadurch wären die nicht aktiven Mitglieder nicht benachteiligt, gleichzeitig wären die aktiven Mitglieder gestärkt und der ursprünglich angedachte positive Effekt bliebe erhalten.
Meine Fragen:
- Wollen die damaligen Antragsteller, Daniel Bauer und Thomas Goldammer,
einen solchen modifizierten Antrag einbringen? 2. Wäre das Präsidium bereit, eine rechtliche Prüfung eines solchen modifizierten Antrags zu beauftragen?
Grüße, Robin
[0] < https://forum.wikimedia.de/wiki/Datei:Anlage_zum_Protokoll_Zur%C3%BCcknahme_...
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Robin Krahl me@robin-krahl.de wrote:
[...] 2. Wäre das Präsidium bereit, eine rechtliche Prüfung eines solchen modifizierten Antrags zu beauftragen?
[...]
Wenn diese sowieso durch das Amtsgericht erfolgt, sehe ich da keine Notwendigkeit.
Tim
Tim Landscheidt schrieb am Sat, 06 Sep 2014 16:36:20 +0000:
Robin Krahl wrote:
[...] 2. Wäre das Präsidium bereit, eine rechtliche Prüfung eines solchen modifizierten Antrags zu beauftragen?
[...]
Wenn diese sowieso durch das Amtsgericht erfolgt, sehe ich da keine Notwendigkeit.
Tim
Hallo Tim,
der Vorteil einer Vorabprüfung bestünde darin, dass der Antrag mit höherer Wahrscheinlichkeit schon beim nächsten Versuch vom Amtsgericht akzeptiert würde. Wenn dagegen ein Antrag erst nach mehreren Versuchen das Amtsgericht passiert, verschwenden wir eine Menge Zeit. Nicht nur, dass der Antrag mindestens ein halbes Jahr verspätet Wirkung zeigen kann, sondern auch das mehrfache Diskutieren auf der Mitgliederversammlung hält sie davon ab, sich mit anderen Dingen zu befassen.
MfG Stefan
Hallo, Am 06.09.2014 14:40, schrieb Robin Krahl:
- Wollen die damaligen Antragsteller, Daniel Bauer und Thomas Goldammer,
einen solchen modifizierten Antrag einbringen?
ich habe noch nicht mit Thomas darüber gesprochen, aber ich hatte das vor, ja.
Der Vorstand hatte Thomas und mich übrigens vorbildlich über die Ablehnung informiert. Um auch mal ein lobendes Wort auszusprechen :-).
Halb-OT: Ich plane darüber hinaus auch einen Satzungsänderungsantrag einbringen, der inaktive Aktive-Mitglieder in Fördermitgliedern umwandelt um mal die Karteileichen, die eh nie wählen, zu entfernen; da sitze ich aber noch an den Details.
Mit freundlichen Güßen DaB.
Hi Robin und Daniel, liebe Mailinglistenmitverfolger,
ja, die Idee, beide Möglichkeiten einzuführen, also 10% aller Mitglieder *oder* 10% der aktiven Mitglieder, hatte ich auch im Kopf. Ich denke auch nicht, dass das Probleme mit dem AG machen würde. Die Fördermitglieder wären dadurch ja nicht beeinträchtigt in ihren Möglichkeiten, eine aoMV einzufordern. Das wären sie nur, wenn die Prozentzahlen für die Aktiven kleiner wären (IMHO). Wie machen denn das andere vergleichbar große Vereine?
LG Thomas.
Am 6. September 2014 18:52 schrieb DaB. wp@dabpunkt.eu:
Hallo, Am 06.09.2014 14:40, schrieb Robin Krahl:
- Wollen die damaligen Antragsteller, Daniel Bauer und Thomas
Goldammer,
einen solchen modifizierten Antrag einbringen?
ich habe noch nicht mit Thomas darüber gesprochen, aber ich hatte das vor, ja.
Der Vorstand hatte Thomas und mich übrigens vorbildlich über die Ablehnung informiert. Um auch mal ein lobendes Wort auszusprechen :-).
Halb-OT: Ich plane darüber hinaus auch einen Satzungsänderungsantrag einbringen, der inaktive Aktive-Mitglieder in Fördermitgliedern umwandelt um mal die Karteileichen, die eh nie wählen, zu entfernen; da sitze ich aber noch an den Details.
Mit freundlichen Güßen DaB.
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