Hallo Martina,
On 27.11.2010 15:07, Martina Nolte wrote:
1. Es gibt
keinen Vorschlag vom Vorstand sondern von der Arbeitsgruppe
Verantwortungsstruktur.
Naja, genau genommen, müsste es heißen "von Teilen des Vorstands und
einem Anwalt des Vereins".
Die beiden Mitgliedervertreter in der AG jedenfalls haben den jetzigen
Vorschlag nicht mitgestaltet.
Ja, schade eigentlich, oder? Du hast dich mit fadenscheinigen Argumenten
aus deiner Verantwortung gestohlen (und damit gerade erst die
Möglichkeit der Mitglieder eingeschränkt, an der Vorbereitung
mitzuwirken). Und Olaf erklärt im Forum, auf eine Gelegenheit zur
Diskussion auf seinen Vorschlag gewartet zu haben - ohne diesen Wunsch
mal explizit geäußert zu haben oder auch nur seinen Vorschlag in der
Arbeitsgruppe zu präsentieren, soweit ich weiß.
Entscheidungen werden getroffen von den Leuten, die an der
Entscheidungsfindung mitmachen. Wer sich dem absichtlich entzieht, kann
sich meiner Meinung nach im Anscbluss nicht darüber beschweren, nicht
mitgestaltet zu haben.
Von Olaf gibt es ja statt dessen einen
Alternativvorschlag, den auch ich sehr unterstützenswert finde. Er ist
in der Kürze der Zeit nur noch nicht in konkrete Vorschläge zu
Satzungsänderungsanträgen gemündet.
Olafs Vorschlag enthält im Ansatz, nämlich der Community mehr
Möglichkeiten bei der Verteilung von Projektgeldern zu eröffnen, ein
paar sehr gute Ideen. Seine Lösung in dieser Ausführung ist aber ein
bürokratisches Monster, die schon daran krankt, dass nicht klar ist,
welches Problem eigentlich gelöst werden soll, welche
Lösungsmöglichkeiten es gibt, und warum gerade diese Lösung am besten
geeignet ist, das Problem zu beheben.
Ist der Verein vorsteuerabzugsberechtigt? Vermutlich
bestenfalls für
bestimmte Geschäftsbereiche wie etwa bei Lizenzvergaben? Wenn hierin ein
Unterschied zwischen Verein und GmbH besteht, was ich stark vermute,
Da vermutest du leider falsch. Das Recht zum Vorsteuerabzug ist
unabhängig von der Gesellschaftsform. Der Wikipedia-Artikel zum
Vorsteuerabzug erklärt das ausreichend gut.
An dieser Stelle mal ein allgemeiner Appell: der Verein wird von
hochqualifizierten Experten beraten. Wir haben eine exzellente Kanzlei
und eine exzellte Steuerberatungsfirma, die für gutes Geld guten Rat
geben. Diesen Rat nutzt der Vorstand und der Geschäftsführer regelmäßig.
Es muss sich also kein Mitglied wirklich Sorgen machen, dass wir
relevante rechtliche Zusammenhänge nicht bereits berücksichtigt haben.
Das soll natürlich nicht heißen, dass wir nicht auch Rat von Mitgliedern
und anderen Personen annehmen, die dafür qualifiziert sind.
Ich habe auch die Vereinbarung mit der Foundation so
verstanden, dass
die Spendeneinnahmen erst nach Abzug der hierfür eingesetzten Kosten
geteilt werden. Oder akzeptiert die WMF eine anteilige Kostenabrechnung
aus dem Verein statt aus der gGmbH?
Ich kann dir nicht folgen. Wie in der FAQ zur Fördergesellschaft
ausgeführt
(
http://meta.wikimedia.org/wiki/Wikimedia_Deutschland/F%C3%B6rdergesellschaf…),
geht die Hälfte der Einnahmen, die in Deutschland gesammelt werden, nach
Abzug der dabei entstandenen Kosten, an die Foundation. Wo genau diese
Kosten entstehen, ist dafür nicht relevant.
Beste Grüße
Sebastian Moleski
Erster Vorsitzender
-------------------------------------
Wikimedia Deutschland e. V.
Eisenacher Straße 2
10777 Berlin
Telefon 030 - 219 158 26-0
www.wikimedia.de
Stellen Sie sich eine Welt vor, in der jeder Mensch an der Menge allen
Wissens frei teilhaben kann. Helfen Sie uns dabei!
http://spenden.wikimedia.de/
Wikimedia Deutschland - Gesellschaft zur Förderung Freien Wissens e. V.
Eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg
unter der Nummer 23855 B. Als gemeinnützig anerkannt durch das Finanzamt
für Körperschaften I Berlin, Steuernummer 27/681/51985.