Hallo Stefan,
Am 07.03.11 15:18, schrieb Stefan Knauf:
Bei der Synopse zum Satzungsänderungsantrag S1 tauchen
im
Satzungsentwurf zwei Paragraphen mit Nummer 12 und zwei
Paragraphen mit Nummer 13 auf.
Ja, das ist ärgerlich, betrifft aber ausschließlich die Nummerierung der
letzten beiden Paragraphen, die inhaltlich nicht von der
Satzungsänderung betroffen sind.
Der Antrag 4 von Martina Nolte besteht darin, dass
eine
Haftpflichtversicherung für ehrenamtliche
Vorstandsmitglieder abgeschlossen werden soll. Die
Stellungnahme des Vorstandes besteht darin, dass so eine
Haftpflichtversicherung für gut und richtig empfunden
wird, aber der Antrag nicht unterstützt wird!? Wie darf
man das denn deuten? Darf ich fragen, wer diese
Stellungnahme geschrieben hat und welche
Vorstandsmitglieder ihr zustimmten?
Dass der Abschluss einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung für
Vorstand und Verein wichtig und notwendig ist, ist unbestritten. Wie in
der Stellungnahme auch schon angesprochen, wird diese nach den
notwendigen Anpassungen - das hervorragende Ergebnis der
Fundraising-Kampagne wirkt sich auch hierauf aus - nun (endlich)
abgeschlossen.
Damit wird der Antrag durch die, zugegebnermaßen verzögerte, Umsetzung
eingeholt. Das war aber nicht ausschlaggebend für die Entscheidung des
Vorstands, ihn nicht zu unterstützen.
Zwei wesentliche Gründe gab es:
Zum einen gehört der Abschluss von für den Verein notwendigen
Versicherungen zu den Aufgaben der Geschäftsführung. Eine Übertragung
solcher Tätigkeiten in den Beschlussbereich der Mitgliederversammlung
beschneidet die Geschäftsführung in ihrer Kompetenz und
Verantwortlichkeit. Ich kann mir auch zu solchen Aufgaben Beschlüsse der
Mitgliederversammlung vorstellen - aber doch nur dann, wenn es die
Situation erfordert. Hinreichend begründete Vorwürfe, dass Vorstand und
Geschäftsstelle bewusst einen Abschluss verschleppen, könnten
dazuzählen. Das ist aber nicht der Fall, welchen Grund sollte es dafür
auch geben. Die Unterstützung dieses Antrags würde auch die
Unterstützung solcher Verlagerungen bedeuten und damit nachhaltig das
Vertrauen in die Geschäftsführung in Frage stellen und
Entscheidungsprozesse hemmen oder zumindest verkomplizieren.
Zum anderen ist der Abschluss einer Versicherung keine ausreichende
Maßnahme, um das Haftungsrisiko an der Stelle zu verankern, die auch die
tatsächliche Geschäftsführung und damit auch die echte Verantwortung
innehat. Martina hat das in ihrer Replik auf die Stellungnahme (auch in
den Unterlagen) richtig dargestellt. Es ist weniger der Inhalt des
Antrags als seine Begründung. Die zielt nämlich darauf ab, durch diese
Maßnahme die Notwendigkeit der Satzungsänderung in Frage zu stellen. Nur
durch die aber können wir das Ziel erreichen, sowohl ehrenamtliche
Positionen von Haftungsfragen zu entlasten und dadurch attraktiv zu
machen als auch die Verantwortung für Fehler dem Organ zuzuordnen, in
dessen Aufgabenbereich diese passieren können. Der Weg dahin ist die
Einführung eines hauptamtlichen Vorstands, begleitet von ergänzenden
Maßnahmen wie zum Beispiel dem Abschluss einer
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
Ich hoffe, das löst den scheinbaren Widerspruch auf.
Deine beiden letzten Fragen irritieren mich, da bin ich ganz ehrlich.
Während ich gut verstehen kann, dass du inhaltlich nachfragst
(möglicherweise ist unsere Stellungnahme dann nicht ausreichend deutlich
formuliert) ist mir völlig unklar, warum es wichtig ist, wie diese
Stellungnahme entstand. Kannst du mir das erklären?
Und nein, damit möchte ich mich nicht um eine Antwort herum winden, ich
möchte einfach zunächst verstehen, was überhaupt erwartet wird.
Viele Grüße
Alice Wiegand
Zweite Vorsitzende
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