On 29.01.2014, at 01:25, DaB. wrote:
Hallo Henriette,
Am 28.01.2014 17:30, schrieb Henriette Fiebig:
Ich sage nur: Wenn ich auf der MV eine Aufgabe
übernommen habe und
mich niemand zu Beginn darauf hingewiesen hat, daß mein Klarname
zwingend im Protokoll erscheinen muß, dann würde ich (mindestens)
einen Wutanfall allererster Güte bekommen, wenn ich hinterher mit
meinem Klarnamen zwangsweise geoutet würde.
nun, wenn mir meine Privatsphäre SO wichtig wäre, dann würde ich a.)
vorher nachlesen was eine Wahl bedeutet oder b.) einfach mal vorher fragen.
Die Idee, das ein Realname in einem Verein geheim bleiben kann, ist eh
recht seltsam. Schließlich kann jedes andere Mitglied um eine
vollständige Mitgliederliste bitten (z.B. weil man eine außerordentliche
MV machen will) und der Verein muss dem nachkommen.
Die beiden wurden von den versammelten Mitgliedern unter Nick gewählt und die Kollegen der
Zählkommission waren offenbar auch nicht aware, daß Klarnamen zwingend notwendig sind.
Wenn Du mich fragst – und da nehme ich gern Bezug auf Pavels letzte Mail – dann gibt das
Protokoll wahrheitsgemäß wieder was auf der Sitzung passiert ist. Bzw. ist/war m. E. die
Sitzungsleitung in der Pflicht darauf hinzuweisen, daß Aufgabenübernahme auf der MV nur
unter Klarname möglich ist.
Ja, sicher wars ein Fehler der beiden davon auszugehen, daß man in einem solchen Fall
„nur” mit einem Nick durchkommt. Ich habe aber immer noch keine Antwort auf meine Bedenken
bekommen, daß ein Zwangsouting eines Klarnamens hier _das_ Mittel der Wahl ist!
Reden wir hier über Persönlichkeitsrechte oder über irgendwas anderes? Just asking.
Gruß
Henriette
Mit freundlichen Grüßen
DaB.
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