Sebastian, Sebastian Moleski wrote:
Die Satzung ist eindeutig: "Einsprüche gegen die Tagesordnung und Wahlvorschläge sowie eigene Anträge der Mitglieder müssen beim Vorstand spätestens vier Wochen vor der Mitgliederversammlung eingegangen sein."
Hast Du das in so kurzer Zeit mit dem Vereinsanwalt abgesprochen? Ich frage, weil ich etwas Jura studiert habe (nur den oeffentlich-rechtlichen Teil des Jurastudiums) und weiss, dass es manchmal schwierig ist rechtliche Sachverhalte korrekt zu interpretieren. Unabhaengidg davon: Findest Du es nicht auch schade, dass sich lediglich eine Person um den Ersten Vorsitz bewirbt?
Fossa