Hubert schrieb am 06.01.2011 20:52:
Und in dem Sinne hat Fossa völlig recht, wenn er von "völlig" spricht,
denn die Statuten spiegeln die aktuelle, gültige Entscheidung und somit
auch die Handlungsmaxime der Mitglieder wider. Solange, bis die
Mitgliederversammlung diese mit 2/3-Mehrheit geändert hat, wenn sie es
für nötig erachtet.
Alles andere sind Meinungen, unerheblich, wenn es eine andere Regelung
gibt. In grundsätzlichen Fragen gilt immer die Satzung.
Hubertl.
Aber selbstverständlich, lieber Hubertl: Du hast Recht und die Wahrheit
[tm] gepachtet, alle anderen haben nur Meinungen. Daher zählt allein
Deine Interpretation von Satzung und GO, andere Sichtweisen sind
natürlich "völlig" falsch. Wie kann nur jemand ernsthaft daran zweifeln,
dass Du die Satzung richtig interpretierst und (fast) alle anderen
falsch liegen.
Tut mir leid, aber irgendwann kann ich solche "Standpunkte" nicht mehr
ernst nehmen.
Stepro
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