Hallo,
um die fragliche Aufgabe um deren Protokollierung es hier geht überhaupt
übernehmen zu können, muss man Mitglied im Verein sein. Dafür ist die
Angabe des Realnamens notwendig.
Wenn man seinen Realnamen auch innerhalb dieses Vereins geheimhalten
möchte, dann sollte man keine Funktion in diesem Verein übernehmen,
welche öffentlich protokolliert wird.
Sei einfach ist das. Alle haben die freie Wahl wie sie sich verhalten.
Die Rahmenbedingungen bestellt in diesem Fall das BGB. Diese sollte man
als Bürger, Vereinsmitglied und vorallem als Funktionsträger desselben
zumindest ansatzweise kennen - oder sich zumindest im Notfall
diesbezüglich informieren (lassen).
Liebe Grüsse,
/Manuel
Am 28.01.2014 17:30, schrieb Henriette Fiebig:
Ich sage nur: Wenn ich auf der MV eine Aufgabe
übernommen habe und mich niemand zu Beginn darauf hingewiesen hat, daß mein Klarname
zwingend im Protokoll erscheinen muß, dann würde ich (mindestens) einen Wutanfall
allererster Güte bekommen, wenn ich hinterher mit meinem Klarnamen zwangsweise geoutet
würde.
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Manuel Schneider - Chief Information Officer
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