Hallo Hubert,
du schreibst, dass du es für unzulässig hältst, dass sich der Vorstand als Organ zu
Anträgen äußert. Ich, als Vorstandsmitglied, halte es nicht nur für zulässig, sondern für
verpflichtend dies zu tun.
Wenn wir der Meinung sind, dass ein Antrag gut für die Entwicklung des Vereins ist, dann
sollen die Mitglieder darüber informiert sein. Wenn dies nicht der Fall ist, ebenso. Wir
sind keine neutralen Statisten, die dabei stehen und die Entscheidungen nur abwarten.
Natürlich versuchen wir die Entscheidungen zum Wohle des Vereins zu beeinflussen. Dafür
sind wir doch gewählt.
Von dieser Möglichkeit haben wir letztes Jahr Gebrauch gemacht
(
http://meta.wikimedia.org/w/index.php?title=Mitgliederversammlung_2010). Und auch die
Jahre davor. Ja, nirgendwo steht in der Satzung, dass wir dies tun müssen. Es steht aber
ebenso nirgendwo, dass wir es nicht tun dürfen. Ich persönlich halte eine Stellungnahme
des Vorstands zu Anträgen eine gute und wichtige Sache.
Beste Grüße
Maria