On 12.02.2014, at 17:14, DaB. wrote:
N'abend,
Hallo Henriette,
Am 12.02.2014 17:03, schrieb Henriette Fiebig:
Die neutrale Variante ist: Du hast Dich verrannt
und machst Dich mit
solchen … ähm … Einlassungen mindestens unglaubwürdig.
nun, das mag deine persönliche Meinung sein, der Realität entspricht sie
aber nicht.
Aber wir brauchen die Diskussion zwischen uns nicht weiterzuführen.
Solange Olaf seine Widerspruch nicht zurücknimmt haben wir kein gültiges
Protokoll der MV – das ist Fakt (§8.6). Und damit erledigt sich auch die
Satzungänderung und wir stimme bei der nächsten MV ganz normal mit
Papier und Stift ab.
das dünkt mich aber eine verwegene Argumentation: Mit der Verweigerung einer Unterschrift
unter ein Protokoll können Beschlüsse der Mitglieder außer Kraft gesetzt werden?! Einem
Protokoll, das lediglich der Dokumentation dessen dient was auf der MV durch die
Mitglieder beschlossen wurde? (Achtung: Präteritum! Die Beschlüsse sind schon gefasst!)
Nach der Logik hätten wir übrigens auch kein gewähltes Präsidium: Die fehlende/verweigerte
Unterschrift würde dann nämlich das _ganze_ Protokoll und damit _alle_ Ergebnisse der MV
außer Kraft setzen.
Dazu hätt' ich gern eine qualifizierte(!) Aussage bzw. Einschätzung!
Gruß
Henriette
Mit freundlichen Grüßen
DaB.
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