Maria,
On 12/29/2010 11:16 AM, Maria Schiewe wrote:
Wenn wir der Meinung sind, dass ein Antrag gut für die
Entwicklung des Vereins ist, dann sollen die Mitglieder darüber informiert sein. Wenn dies
nicht der Fall ist, ebenso. Wir sind keine neutralen Statisten, die dabei stehen und die
Entscheidungen nur abwarten. Natürlich versuchen wir die Entscheidungen zum Wohle des
Vereins zu beeinflussen. Dafür sind wir doch gewählt.
Nein, ihr seid dafuer gewaehlt, den Verein nach aussen zu vertreten und
die Geschaefte zu fuehren, bzw. die Geschaeftsfuehrung zu kontrollieren.
Ihr seid nicht dafuer gewaehlt. den Verein fuer oder gegen einzelne
Mitglieder bzw. derer Antraege zu vertreten. Natuerlich koennen die
einzelnen Vorstandsmitglieder sich politisch aeussern, aber eben nicht
in ihrer Funktion als Vorstand. Ihr koennt das natuerlich gerne als
Zusammenschluss von Personen machen, denen BTW dann auch
Nicht-Vorstandsmitglieder beitreten koennen, aber die Satzung sieht
nicht vor, dass der Vorstand als Vereinsorgan sich zu Antraegen aeussert.
Von dieser Möglichkeit haben wir letztes Jahr Gebrauch
gemacht (
http://meta.wikimedia.org/w/index.php?title=Mitgliederversammlung_2010). Und auch
die Jahre davor.
Ja, was immer falsch gelaufen ist, muss ja nicht immer weiter falsch laufen.
Ja, nirgendwo steht in der Satzung, dass wir dies
tun müssen. Es steht aber ebenso nirgendwo, dass wir es nicht tun dürfen. Ich persönlich
halte eine Stellungnahme des Vorstands zu Anträgen eine gute und wichtige Sache.
Ich kenne die rechtliche Situation nicht, aber ich waere vorsichtig, aus
dem Nicht-Verbot eine Erlaubnis zu folgern, dies wuerde ich jedoch
besser rechtlich informierten Mitgliedern ueberlassen. Aus
demokratietheoretischer Sicht ist ein solches Vorgehen ein antiliberaler
Kollektivismus der Vereinselite: Ich wuerde es fuer selbstverstaendlich
halten, dass bei Antraegen, jedesVereinsmitglied fuer sich selbst stimmt
und aus dem eh vorhandenen Machtvorsprungs der Mitglieder des
Vorstandsorgans kein politisches Kapital geschlagen wird, selbst dann,
wenn eine Luecke im Vereinsrecht dies zulassen wuerde.
Thomas/Fossa