DaB. wrote:
Hallo,
Am Donnerstag 22 April 2010 20:06:21 schrieb Thomas Koenig:
Nein, RFC 2822 3.6.2 ist weder ein deutsches
Gesetz, noch muss man ich
mich in UK dran halten, noch ist das Voelkerrecht.
du kannst machen, was du möchtest, aber es nicht Anderen vorwerfen, wenn sie
sich standardkonform verhalten und du eben nicht.
Noe, der Standard, den ich kenne, ist, dass man ein "F'up to"
schreibt,
wie Du das getan hast. Aber das mag ne Miskommunikation gewesen sein,
Achim ist vielleicht nicht so im Usenet sozialisiert.
(BTW: Auch du setzt ein Reply-to (bzw. die
Mailinglistensoftware tut das für
dich)).
Nee, dass muss ich machen, weil die Mailingliste meine postings nicht
annimmt, wenn ich von einer anderen email sende. Aber, oops, peinlich,
ich habe das gleiche gemacht wie Achim, allerdings hat der das nur auf
mein posting gemacht.
Ueber die IT-Regularien meiner Uni reden wir aber bitte tatsaechlich
besser woanders weiter?
Fossa