Sebastian,
On 12/29/2010 2:45 PM, Sebastian Moleski wrote:
[...]
On 29.12.2010 13:02, Hubert wrote:
Keiner (vor allem ich nicht) geht her und möchte
die Meinung bzw. die
Beschlüsse des Vorstands zu verhindern oder ähnliches. Es ging
ausdrücklich darum, dass es die Aufgabe des Vorstands ist, die
Mitgliederversammlung vorzubereiten und die entsprechenden Informationen
so neutral, wie es auch in der Tagesordnung steht, den Mitgliedern zu
übermitteln. Mehr nicht. Eine persönliche Einschätzung der Anträge von
Mitgliedern in seiner Funktion als Organ hat in solchen Ankündigungen
nichts verloren.
Ich denke, darüber lässt sich ganz vortrefflich streiten.
Natuerlich kann man darueber streiten. Man kann auch darueber streiten,
ob man den alten Kaiser Willem wiederhaben will oder Margot Honecker als
Ehrenpraesidentin der BRD, aber in meinem normalen Umfeld bevorzugt man
demokratische Spielregeln. Nun denn, der Verein ist halt vielfaeltig.
Bemerkenswert
finde ich hier, dass bisher völlig zurecht bemängelt wurde, wie
unterentwickelt der Meinungsbildungs- und Entscheidungsfindungsprozess
in unserem Verein ist. Dem einzelnen Mitglied bleibt dafür im Idealfall
nur die persönliche Teilnahme an der Mitgliederversammlung, wo ausgiebig
für und gegen Anträge diskutiert, Änderungen vorgeschlagen, beschlossen
oder abgelehnt, und letztlich ein gemeinsamer Beschluss gefasst werden kann.
Die Teilnahme an der MV ist aber mit nicht unwesentlichen Aufwänden
verbunden, die nicht jedes Mitglied ohne weiteres eingehen kann. Die
Vereinsgründer haben in weiser Voraussicht entsprechend für bestimmte
Anträge und Wahlen allgemein die Möglichkeit der Briefwahl als
alternative Partizipationsmöglichkeit vorgesehen.
Naja, man haette auch gleich an e-Demokratie denken koennen, aber nun
gut. Was hat das genau damit zu tun, ob der Vorstand /als Vorstand/ (und
nicht als Gruppe von Mitgliedern) ihre Meinung in einem Antrag durch die
Zweite Vorsitzende als Zweite Vorsitzende versendete Mail absenfen sollte?
[...]
Die Stellungnahmen zu Anträgen wurden vor Jahren als ein (sicher nicht
perfektes) Mittel eingeführt, um hier etwas Abhilfe zu schaffen und den
Briefwählern mehr Argumente vorzusetzen, als nur die des Antragstellers.
ROTFL. Und bei Antraegen "des Vorstands" darf dann auch der Vorstand
seine Meinung als Zweitmeinung absenfen. Wow! Das ist ein
Politikverstaendnis, wie Louis XIV es nicht besser haette ausdruecken
koennen. Jeder, Sebastian Moleski, Olaf Simons, Rene Schwarz, Marcus
Cyron, Maria Schiewe, Olaf Kosinsky, etc. kann wenn er/oder sie will
seine Meinung als Vereinsmitglied posten, dazu braucht es den Vorstand
gar nicht.
Bisher gibt es diese Stellungnahmen nur vom Vorstand
in seiner Funktion
als einzig repräsentatives, direkt von den Mitgliedern gewähltes Organ.
Ein Missverstaendnis: Der Vorstand repraesentiert den Verein nach
aussen, ist aber schon wegen des Mehrheitswahlrechts nicht
repraesentativ. Bestimmte Fraktionen werden naemlich ueberhaupt nicht im
Vorstand repraesentiert.
Ich sehe aber keinen Grund, warum man das zukünftig
nicht auch anderen
Organen/Amtsträgern wie bspw. den Kassenprüfern ermöglichen soll. Der
Meinungsbildungsprozess wird sicher nicht dadurch verschlechtert, dass
mehr Meinungen ausgedrückt und eingebracht werden.
Hat ja auch niemand bestritten: Jeder, auch der Erste Vorsitzende, darf
sich im Meinungsbildungsprozess aeussern, aber eben nicht als Specher
des Vorstands, sondern als Vereinsmitglied.
Ich stelle mir gerade vor, Angela Merkel wuerde zur
CDU-Bundesversammlung einladen und gleichzeitig dazu aufrufen, Juergen
Ruettgers nicht in den Vorstand zu waehlen: Nach einem solchen faux pas
waere sie wohl nicht mehr lange Vorsitzende, weil sie grundlegende
demokratische Spielregeln offenkundig nicht verstanden haette.
Gleichzeitig duerfte sie natuerlich problemlos gegen Ruettgers antreten,
eine Brandrede gegen ihn auf dem Parteitag halten usw. Alles
unproblematisch. Aber eben in ihrer Funktion als Parteitagsdelegierte
und Vorstandskandidatin.
[...]
Neben dem inhaltlichen Argument kann man sicher auch
auf formaler Ebene
argumentieren. Hier würde ich zuerst die allgemeine Meinungsfreiheit
anführen, aus der sich ohne Weiteres ergibt, dass erst einmal jeder das
Recht hat, seine Meinung zu äußern. Es bedarf keiner besonderen
Legitimation dafür.
Auaauaaua. Das Recht auf Meinungsfreiheit ist ein Abwehrrecht gegen den
Staat. Davon mal abgesehen, kannst Du als Sebastian Moleski, oder sogar
als Gruppe Moleski-Krichel-Schiewe-etc. jederzeit Deine Meinung
aeussern, das hat niemand bestritten. Bloss nicht offiziell in Eurer
Position als Vorstand.
Manomanoman, hier tun sich ja Abgruende im Demokratieverstaendnis auf,
Thomas/Fossa