Tim Landscheidt schrieb am Sat, 06 Sep 2014 16:36:20
+0000:
Robin Krahl wrote:
[...]
2. Wäre das Präsidium bereit, eine rechtliche Prüfung
eines solchen
modifizierten Antrags zu beauftragen?
[...]
Wenn diese sowieso durch das Amtsgericht erfolgt, sehe
ich
da keine Notwendigkeit.
Tim
Hallo Tim,
der Vorteil einer Vorabprüfung bestünde darin, dass der
Antrag mit höherer Wahrscheinlichkeit schon beim nächsten
Versuch vom Amtsgericht akzeptiert würde. Wenn dagegen ein
Antrag erst nach mehreren Versuchen das Amtsgericht
passiert, verschwenden wir eine Menge Zeit. Nicht nur,
dass der Antrag mindestens ein halbes Jahr verspätet
Wirkung zeigen kann, sondern auch das mehrfache
Diskutieren auf der Mitgliederversammlung hält sie davon
ab, sich mit anderen Dingen zu befassen.
MfG
Stefan